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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 12
Datum: 13.05.1911
Umfang: 12
zu wollen. So erzäh len die konservativen Blätter die denkbar hübschesten Geschichten von den Wählcrversammlungen ihrer Kandidaten, nnd stoßen der Wahrheit dabei gewaltige Löcher; das ist der Fall mit der Fälschung der wahren Tatsachen in Betreff des Besuches der konservativen Versammlung in Branzoll am letzten Sonntag; das Gleiche gilt auch hinsichtlich mehrerer konservativer Vcrsammlungsbcrichte in Außerfern. So wußte die Jmster „Landzeitnng' von einer in Pflach stattgefun- denen Wählerversammlnng

, so scheint mir Brauues Annahme außer Diskussion zu stehen. Nach dem eben Gesagten können die Bilder auf keinen Fall viel älter sein als die im Terlaner Langhause. Ja, ein genauer Vergleich lehrt uns, daß sie eher jünger sein müssen und daß Sempers Datierung der Wahr heit wohl am nächsten kommt. Die gehäuften Falten, besonders bei den Kirchenvätern, die Annäherung der Passionsszenen, besonders der Kreuzigung und Dorn- krönung an jene Darstellungen, die gegen die Mitte des Jahrhunderts in Tirol

von Stocinger, so würden sie uns noch am ehesten von seiner Malweise einen be stimmten Begriff geben können. Fassen wir das Gesagte zusammen. Der Maler des vorderen Schildbogens im Terlaner Langhause — wir dürsen wohl annehmen, daß es Stocinger war — hal mit größter Wahrscheinlichkeit auch in Kampill und möglicherweise auch in der Schloßkapelle zu Runkelstein gearbeitet. Auf jeden Fall aber besteht zwischen diesen Werken ein enger Zusammenhang, der sich von den übrigen Bildern der Bozner Schuld deutlich

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 14.02.1903
Umfang: 8
und Versorgung der Bedürftigen mit Nahrung, Obdach und Saatgut. Die Kapholländerund Natalkolomsten, welche sich den Buren angeschlossen, hatten eine Erklärung zu unterfertigen, daß sie sich des Hoch verrats schuldig gemacht; soferne sie keine führende Stellung eingenommen, blieben sie unbestraft, verloren aber auf immer das Wahlrecht für jederlei öffentliche Vertretung, im andern Fall konnten sie jedoch vor Gericht gestellt, durften aber keinesfalls mit dem Tod bestrast werden. Gleichzeitig mit der Annahme

die Komman danten Botha, Delarey und Dewet, sich unver- weilt nach London zu begeben, um daselbst nach träglich noch weitere Erleichterungen für die Buren zu erwirken. Im Fall sie jedoch Wider Erwarten dortselbst nichts erreichen würden, so sollten sie sich an die übrigen Nationen wenden, um von diesen finanzielle Unterstützung für das bedrängte Volk zu erlangen. Bis Mitte Juni war die Uebergabe der Waffen und der Kriegsvorräte nahezu beendet und Mitte Juli begann die Rückbeförderung der gefangenen Buren

mir ein solches Urteil nur die Freundschaft, die ich für den Verfasser „Auf stürmischer Fahrt' hege, in die Feder? Es ist wahr, daß ich für Heyl überhaupt eine gewisse Sympathie fühle — unsere Lebensschicksale haben viel Aehnlichkeit mit einander — und daß ich von Herzen wünsche, seine Werke hätten in Tirol und außerhalb eine größere Verbreitung, als eS bisher der Fall gewesen ist. Jedoch, ich glaube, daß diese freundschaftliche Sympathie mein Urteil

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 07.02.1899
Umfang: 8
Seite 2. Nr. 11. Dienstag, als es gegenwärtig der Fall. Gavz Oesterreich verlang! den Ausgleich, und die Mehrzahl der Ungarn wünsch: ihn ja auch. Warum sollten die beiden Vertragswerber sich schließlich nicht verständigt haben, hat es an gutem Willen und Patriotischer Selbstverleugnung, namentlich auf österreichischer Seite, doch gewiss noch niemals gefehlt! Ganz wenig Entgegenkommen von an derer Seite hätte sicherlich zu der so dringend ersehnten Vereinbarung auch diesmal geführt

Geschästsordnung abhelft» k>znn. M ürlich müsste der Präsident in diesem Falle über eine Parlamentswache ver fügen, wie es in England und in Frankreich, vermuthlich auch in anderen Ländern der Fall ist. Dr. Lueger — der Bürgermeister von Wien — behilft sich in ganz Zw-ckmäßiger W'ise, wie bekannt, m-t Magistratsdienern un!er Commando von Magistratsbeamten. Heute ist es doch schon klar, dass die Sprachenverordnungen, sollen gesetzliche Zustände in Oesterreich wieder platzgreifen, nicht aufrecht erhalten

hat ihm seine sprichwörtliche Zähigkeit und seine bisherige Un übel windlichkeit gewahrt. Die Zukunft wird keine anderen Erfahrungen zeitigen. Nationale Fragen können nur nach Recht und Billigkeit, d. i. auf Grund des sich geltend machenden Bedürfnisses, geregelt werden. Man verwalte die Deutschen deutsch, die Czechen czechisch, die Italiener italienisch n. s. w. — die gemischtsprachigen Bezirke in ihren mehrfachen Sprachen — so wie es bei uns in Tirol von jeher der Fall qewe>'en. schwülste durch dir Gusft. Wenn aber öas

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 24.04.1894
Umfang: 8
und bei den Jungezechen.) Der zweite Fall hat sich in letzter Zeit ereignet. Im Dienstreglement heißt es: „Mit dem Begriffe der militärischen Disciplin ist es unvereinbar, dass sich Militär- Personen in Uniform an öffentlichen Ver sammlungen oder Demonstrationen politischerTendenz betheiligen.' Am 11. April d. I. hat das sogenannte Grüblbankett in Wien stattgefunden. Es war dies eine Ver sammlung mit politischer Tendenz, es war dies eine reine Parteiversammlung, es war dies eme Versammlung, welcher nur die Groß

überall findet, so werden wir vielleicht begreifen, dass es in dieser Beziehung bisher nicht gelungen ist, die Selbsthilfe auszuschließen. ^Zustimmung.) Man gebe der verletzten Ehre die Gewähr, dass sie im Gesetze und von der Gesell schaft die volle Genugthuung finden wird (Beifall); von dem Moment an werden alle darüber einig sein, dass derjenige, der dann noch einen Zweikampf sucht, ein Verbrecher wie MSvdev ist, der den Tod verdient. So lange das nicht der Fall ist, und mit dem besten Willen

werde, und die Herren mögen der Wmee das Vertrauen schenken, dass auch die Sache dort ausgetragen wird, am besten von denjenigen, denen sie nach den Gesetzen auch zukommt.' Die „Reichspost' fasst das Gesagte in sechs Punkten zusammen: 1; Das Duell ist vom Gesetze des Staates und det Religion verboten. 2. Es ist ein Unglück, ein Unwesen. 3. Es wird in der Armee nicht begünstigt. 4. Dass es fortbesteht, ist nur begreiflich, weil die Ehre im Gesetze nicht genügend ge schützt ist. 5. Sobald dies der Fall

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