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Brixener Chronik
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Seite 3 von 8
Datum: 16.08.1898
Umfang: 8
, wie die „Wiener Ztg.' berichtet, dem Gesetzentwurfe betreffs Verbauung des Leibnitz-, Michel-und Gießbaches in St. Johann im Walde „die Aller höchste Sanction allergnädigst zu ertheilen ge ruht'. (Ungücksfall.) Der 41 Jahre alte Bauer Thomas Nairz aus Telss gerieth am 10. August gegen Abend, als er unweit Eigenhofen mit seinem schweren Fuhrwerk in einen steilen Feld weg einbog, unter den zu Fall gekommenen Wagen, wodurch er so schwere innere Ver letzungen erlitt, dass er alsbald seinen Geist aufgegeben

von einem Latrinenfuhrwerk überfahren. Das Kind ist den schweren Verletzungen erlegen. (Ein Unfall.) Der Gutsbesitzer in Thurn und Bannberg bei Lienz, Herr Th. Baumgartner, vulM Thaler, ist kürzlich auf semer hochgelegenen Curter-Alm verunglückt. Baumgartner wollte beim Einfangen eines Schwanes behilflich sem und kam an einer etwas abschüssigen Stelle des Wiesenbodens so heftig M Fall, dass er sich mehrfach überschlug und sich dabei einen Bruch des Schlüsselbeins, sowie zweier Rippen zuzog. Er wurde noch abends, so gut

es eben gierig, per Wagen nach Bannberg gebracht. Vorarlberg, 12^MgB^ Da das Bemerkens- werteste der letzten Zett aus dem „Landchen der Chronik' bereits mitgetheilt worden, z. B. der Fall Buhmclnns, die Anwesenheit Dr. Gess- mannsl ;c so erübrigt nur noch ein kurzer A-IÄ über das jüngst in Dornbirn stattgefunden« Derselbe kränkelte schon lange. Während seiner Krankheit und schon früher foll er sich Aeuße rungen erlaubt haben, aus denen zu schließen war, dass er am Sterbebette keinen Priester

verlangen. Nun hat sich wieder der Fall ereignet, dass die Aerzte des Verbandes genossenschaftlicher Gehilfenkrankeneaffen eine Auf besserung ihrer Bezüge verlangten, die ihnen auch unter der Bedingung zugesagt wurde, wenn sie bis Neujahr ein beträchtliches Ersparnis an Medicamenten erzielen. Diese Bedingung soll, wie es heißt, eine wohlberechnete Anspielung sein. In der Wiener Zahntechniker-Genossenschaft, welche bekanntlich gegenwärtig mit den Aerzten im Kampfe um das Gewerberecht der Zahntechniker

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Brixener Chronik
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Seite 6 von 8
Datum: 24.03.1906
Umfang: 8
mit 5037 Schei dungen ist verhältnismäßig besser. Die Leichtig keit, mit der in Amerika Ehescheidungen vollzogen werden, erhellt am besten an einem Fall, der aus Chicago berichtet wird. Eine Frau setzte die Scheidung durch, well sie mehrere Male geträumt, daß ihr Mann eine andere Frau geküßt habe. Auszeichnung. Dem Verfasser der in der Berlagshandlung „Styria' in Graz erschienenen „Illustrierten Geschichte Oesterreichs für das Volk', Herrn Dr. Peter Macherl, wurde mit Allerhöchster Entschließung

über den Fall der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft? das vierte Hauptstück handelt von der Umwandlung anderer Gestllschaften in solche mit beschränkter Haftung? das fünfte HaupMck setzt die Befug nisse mid Aufgaben der Behörden gegenüber den Gesellschaften fest und gibt Vorschuften über das eventuell einzuhal-ende Verfahren; im sechsten Hauplstücke finden die Vorschriften auf die aus ländischen Gesellschoflen ihre zweckentsprechende Anwendung? dus siebente Hauptstück enthält

bis einschließlich Kr. 100.000 mit 4 Prozent, bis Kr. 200.000 mit 5 Prozent, bis Kr. 300.000 mit 6 Prozent, bis Kr. 400.000 mit 7 Prozent, bis Kr. 500.000 mit 8 Prozent, bis Kr. 600.000 mit 9 Prozent bei einem steuerpflichtigen Reinertrag über Kr. 600.000 mit 10 Prozent. Das achte Hcmpt- stück enthält die Strafbestimmungen des Gesetzes. Impfung der Schweine. Die k. k. Bezirks hauptmannschaft Bnxen ladet die Gemeinde vorstehungen ein, im Fall in deren Gebiete der Schweinerotlauf auftreten sollte, die Viehbesitzer

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Brixener Chronik
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Seite 4 von 8
Datum: 26.05.1908
Umfang: 8
vertauscht. Aber freilich „haben' muß man's, dann kann man sich immer helfen. §t, Martin in Passeier, 23. Mai. (Todes fall.) Der kürzlich in St. Martin (Passeier) verstorbene, weit und breit bekannte Bauerndoktor Alois Pichler, vulgo Michele-Luis, war ein echter Passeirer. Der Name Pichler wird bereits im 15. Jahrhundert unter den Besitzern der zwölf Schildhöfe genannt, ein späterer Pichler war der beste Freund Andreas Hofers, an den er den letzten Brief von Mantua aus schrieb. Ein an derer Pichler

- und Rekrutenkontingents-Erhöhung einsetzen, emp fehlen, sich für diesen Fall zu interessieren. Der geplagte Soldat getraut sich, um sein Los nicht noch zu verschlimmern, den Mund nicht aufzutun, da er doch totgeschimpft wird und kein Recht findet. Der Mann weiß jedenfalls, daß ihn, wenn er zurückkehrt, eine schwere Strafe trifft, aber wenigstens wird er von seinem Peiniger los werden. Hen2, 24. Mai. (Endlich Regen!) Die drei letzten Tage der vergangenen Woche wurde in der hiesigen Pfarrkirche das höchste Gut

. Die LeutF sollten aber doch so viel Rücksicht haben, um durch ihre Arbeiten die Kirchengeher zur Pfarrkirche nicht zu belästigen, wie es heute der Fall war. Es wäre wohl Sache der städtischen Polizei, hier Ordnung zu schaffen. Lossenls§5, 25. Mai. (Doppelfest.) An läßlich des 60jährigen Regierungsjubiläums Kaiser Franz Josefs I. hat die Kurvorstehung in Gossen- saß die Errichtung eines Denkmals Sr. Majestät auf dem Hauptplatze unseres Kurortes beschlossen und für dessen Enthüllung die erste Hälfte

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 24.10.1888
Umfang: 12
logen nnb Kanonisten zusammengesetzten höchsten kirchlichen Verwaltungsstellen? Diese seine Werkzeuge zur Ausübung der kirch lichen Aufgaben sind aber dem italienischen Staate unterworfen. Er kann sie einker kern, sobald ihm ihre Thätigkeit mit seinen Gesetzen in Konflikt zu sein scheint und also den hl. Vater seiner Gehilfen berau ben. Man setze einmal den Fall, daß der hl. Vater sich genöthigt sähe, einen italie nischen Minister öffentlich zu exkommuni- ziren, wären nicht die Organe

, welche diese Sentenz zu veröffentlichen hätten, den Ver folgungen der Regierung ausgesetzt? Oder man denke den weiteren Fall, daß der hl. Vater es für nöthig fände, einen Abge sandten in einen Staat zu senden, mit dem sich Italien gerade im Kriege befände, wäre es nicht recht wohl denkbar, daß die ita lienische Regierung unter gewiffen Umstän den, z. B. wenn Rom von feindlichen Trup pen zernirt wäre, die Abreise des Gesand ten verhindern würde? Der hl. Vater kann sich doch nicht mit allen seinen Prälaten

und Geistlichen hermetisch im Vatikan ab schließen. Derselbe böte ja nicht einmal Raum für seine Untergebenen und Diener. Man sieht also, daß das sogenannte Ga rantiegesetz in Wirklichkeit keine Garantie bietet, daß derselbe seines Amtes in voller Freiheit walten könnte. Und wenn dieses Gesetz wenigstens in loyaler Weise von der italienischen Regierung gehandhabt wor- den wäre! Das ist aber leider nicht der Fall gewesen, wie die im folgenden Arti kel anzuführenden Thatsachen beweisen werden. a. Munölchau

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