^hörige des Priesters, sein eigener Vater wäre. Priester darf durch kein Wort und kein Zeichen Mörder verraten. Und gesetzt den Fall, man :te den Mörder im Beichtstuhl gesehen, und es jige der Verdacht vor, dieser könnte die Tat began- jen haben, der Priester würde vor Gericht geladen 5 von der rechtmäßigen Obrigkeit gefragt, ob der treffende den Mord gebeichtet habe, so muß der ester es verneinen. Und wenn man ihn zwingen Kde, darauf zu schwören, darf und muß er be- chen. daß er nichts wisse
Menschen. Ja sogar, wenn der Priester selbst als Mörder verdächtiget und einge zogen und zum Tode oder zu langjährigem Kerker verurteilt ivürde, dürfte er den richtigen Mörder, der bei ihm das Verbrechen gebeichtet hat. niemals mgeben; er müßte lieber alles erdulden. Dieser letzte Fall hat sich tatsächlich ereignet. Voriges Jahr «de in Polen ein Priester in Freiheit gesetzt, der etliche Zwanzig Jahre als verurteilter mutmaßlicher Mörder im Kerker geschmachtet hatte. Den Mord hatte der Mesner
oder nur um einen geringen Fehler handeln. Etwas ist merkwürdig. Seit den Zeiten der Apostel, also seit fast zweitausend Jahren, haben stiele Millionen Priester Beicht gehört; aber man !kennt keinen einzigen Fall, solange die Kirche besteht, daß ein Priester etwas aus der 'deicht verraten hätte. Priester lagen in hitzigen ^ Krankheiten darnieder, bewegten sich in den toll- rp Fieberphantasien, sprachen von allen möglichen Mgen, aber selbst in diesem bewußtlosen Zustande i kam nie etwas vom Beichtgeheimnis
über ihre Lippen. Es gab leider manch unglückliche Priester, die von der Kirche und vom Glauben abfielen, ein Moses, schlechtes Leben führten, die Beichte in Mster Weise verschimpften. aber aus der Beichte " w geoffenbart hat selbst von diesen Unglück- lichen keiner. Man weiß keinen Fall. Augenschein lich tritt da Gott selber ins Mittel, der mit einem ganz auffallenden besonderen Schutz über das Beichtgeheimnis wacht. Ich würde es keinem Prie ster raten, auch keinem abgesallenen, je das Beicht- sieg