sich vom Platze. Der Verteidiger hatte kein Interesse am Ausschluß der Oeffent lichkeit und überließ die aktive Verteidigung seinem Klienten Leitgöb, der aus früheren Strafverhandlungen genügend Er fahrung hat. — Die Verhandlung dauert fort. $etfdjt$eftun(h Trauriges Ende einer Liebschaft. Innsbruck, 22. November. Im Sommer des vorigen Jahres lernte das 20jährige Dienst mädchen- Aloisia G r u b e r aus Lienz auf einer Alm den Seiler gehilfen Johann Egger aus Kartitfch, einen 22jährigen Burschen, kennen
. Die jungen Leute knüpften ein Liebesverhältnis an, das nicht ohne Folgen blieb. Im Mai kam ein gesunder kräftiger Junge zur Welt, als dessen Vater die Gruber aber nicht ihren 'Geliebten, sondern einen anderen Mann angab. Dieser bestritt die Vaterschaft und im folgenden Zivilprozeß kam es nun zur eidlichen Einvernahme der Kindesmutter als Zeugin. Bei dieser Einvernahme behauptete die Gruber, daß sie mit Egger nie etwas zu tun gehabt habe und daß nur der von ihr angegebene Mann der Vater ihres Kindes
sein könne. Durch das Zeugnis eines jungen Mädchens, dem die Gruber erzählt hatte, daß sie von Egger in guter Hoffnung fei, kam der Meineid auf und so hatte sich heute das Liebespaar wegen Verbrechens der falschen Zeugenaussage, be ziehungsweise Verleitung hiezu, vor einem Schöffensenate (Vorsitz ÖLER. Dr. Bichler, Staatsanwalt Dr. Kn ö p fl e r) zu verant worten. Da zwischen der Verantwortung der beiden Angeklagten große Widersprüche klafften, wurden sie getrennt vernommen. Zuerst hatte sich die Gruber
zu verantworten, die unter vielen Tränen angab, daß Egger ihr mit dem Erschlagen gedroht habe, wenn sie ihn als Vater angebe. In der Angst vor diesen Drohungen habe sie den anderen als Vater angegeben, worauf ihr der Vorsitzende vorhielt, daß sie damit gerechnet habe, daß dieser andere sie heiraten werde und daß sie wahrscheinlich schon mit dieser Absicht sich mit ihm ein gelassen habe. Ganz anders verantwortete sich Egger. Er erklärte, daß die Gruber cs gewesen sei, die ihn verleitet habe, wofür
. Das Gericht erkannte beide Angeklagten des Verbrechens der fal schen Zeugschaft schuldig und verurteilte die Gruber zu drei Mo naten schweren Kerkers und den Egger zu zwei Monaten Arrest. 8 Ein nachsichtiger Chef. In B u d a v e st standen sechs Ange stellte der Großhandlung Weiß und Teschner unter der Anklage vor Gericht, Abgänge an Waren und Geld verschuldet zu haben. Die Firma ist trotz guten Geschäftsganges in Zahlungsschwierigkeiten geraten, und die Revisoren stellten fest, daß Waren im Werte