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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 10
Datum: 13.01.1923
Umfang: 10
auf, Holle seinen Helm und das Schwert Nagelring aus der Hülle und legte die Waffen hinter sich, damit »r sie bei der Hand habe. Die unten angeritten kamen, waren der junge Dietrich von Bern und Hildebrand. fein treuer Waffenmeister. Der junge Recke hatte nicht überlegt, ob er das Abenteuer be stehen solle, sondern war gleich in Helm und Brünne gesprungen, um keinen Augenblick zu verlieren. Nun hielten sie nach scharfen Ritten am Fuße des Berges, auf dessen .Höhe sie schon von ferne die Riesen lagern

und brachte das Schwert. Darüber waren die beiden gar fro- 1 her Laune, dankten dem Wichtlein und zogen fürbaß. ! Noch eine Anhöhe galt es zu überwinden, dann mußten sie dem Riesen gosicnüberfte- hen. Dietrich zuckte das Schwert Nagelring und stürmte voran, Hildebrand folgte ihm ! aus dem Fuße. Als iHrimm die beiden er- ^ blickte, griks er hinter sich nach seinem Schwerte. Da er es nicht fand, brüllte er vor Wut lau! auf und schrie: „Wer anders kann es mir gestohlen ha'en. als Alberich der Zwerac.ikönig

?' Gleichzeitig riß er ^ber schon einen Baum aus dem Dach feiner Hütte und ging auf Dietrick los. Hilde auf den al ten Waffenmeister. Ein fürchterlicher Kampf entbrannte. Hilde umschlang ihren Gegner mit eiserner Gewalt, so daß er lieb nicht rüh ren konnte. Allgemach ging ihm der Atem aus und er sah sein Ende kommen. Da schrie er laut nach seinem Herrn um Hilfe. Als Dietrich dies hörte, schwang er das wunderbare Schwert mil ganzer Leibeskraft auf Grimm, der mit seinem Baum vergeblich den Helm Dietrichs

bearbeitet hatte. Die blitzende Schnei de suhr tief ins Fleisch des Riesen. Er brach zu sammen und Dietrich schlug ihm flugs den Kops herab. Da lag nun der wilde Grimm, sein Blut floß stromweife in die Grube und mischte sich mit dem Weine. Hildebrand schwebte indessen in höchster Not. Aber nun stürmle Dietrich an und hieb mit einem Streich die Riesin mitten entzwei. Die beiden Teile sanken auseinander. Aber sieh' da? Während sich Dietrich und Hildebrand in die Arme sielen, sprangen die Hälften auseinan

- dei zu und schrecklicher als vorher drang die Riesin aus die Helden ein. Zum zweiten Male spaltete sie Dietrich, zum zweiten Male wuchs sie zusammen. Da rief Hildebrand: ..So wirf die eine Hälfte in die Grube, indes ich aus die andere trete.' Da schwang Dietrich zum dritten Male den Nagelring und hieb das Weib von oben bis unten auseinander. Dann packte er rasch die eine Hälfte und schleuderte sie in die Weinpsütze. Als der schwarze Klumpen hineinfiel, spritze der Wein und das Blul hoch

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 08.11.1897
Umfang: 8
befindlichen, ein Handwerk, bezw. eine weibliche Berufsarbeit erlernenden männ lichen und weiblichen Nachkommen der zwei Geschwisterte des Stifters, nämlich: des Franz Engstlcr und der Maria, verehel. Dietrich. Der Genuß des einen dieser beiden Stipendien, hat nach dem Alter und den Nachkommen des Franz Engstler: nämlich unter den Linien des Ziedmnnd und der Magdalena Engstlcr, der Genuß des andern nnter den Nachkommen der Maria Anna Dietrich, verehel. Heim abzuwechseln. Auf das unter d genannte Stipendium

einzureichen. Bludenz, am 22. Oktober 1897. Der k. k. Bezirkshauptmann: Alpenheim. 1 Kundmachung. Nr. 11.»30 Vom Jahre 1897/98 an wird ein vom Pfarrer Siegmnnd Dietrich aus Naggal gestiftetes Sti pendium im Betrage jährlicber 13 1 fl. 25 kr. neuer lich verliehen. Auf den Gennß dieses Stipendiums haben ohne Unter schied des Standes und Geschlechtes Anspruch: eheliche Abkömmlinge der 3 Schwestern des Stifters: Anna, verehel. Hartmann, wieder verehel. Heim, Magdalena, verehel. Priefchl in Netz und Maria

, verehel. Dietrich, welche sämmtliche Abstämmlinge des Stifters in 11 Linien getheilt und hienach abwechselnd zum Genusse berufen sind. Jeder Stistling?nnß gut gesittet, geimpft und noch minderjährig fein. Die Stiftlinge sollen sich den Studien widmen, oder zu einer Kunst oder einem Handwerke, und zwar in Vorarlberg over in einem Nachbarlande sich heran- biden. Die stempelfreien Gesuche sind mit den Nachweisen über obige Erfordernisse und über die Dürftigkeit binnen längstens vier Wochen Hieramts einzu

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