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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 24.02.1806
Umfang: 8
N- Art. Frankreich soll fortdauernd afe völliges Eigenthum und mit alkr' Sonverainikät die Herzogthnmer, Fürstenthümer, Herrschaften und Teritorien jenseits der Alpen besitzen, welche vor gegenwärtigem Tractat mit dem Französischen Reiche vereint und incorporlt waren , oder durch -Französische Gesetze und AdmirüstraCönen regieret wurden. III. Art. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich erkennen für Sich, Ihre Erben und ?^acI>foLger Die Dispositionen., welche von Sr Majestät

dem Kaiser der Franzo sen, Könige von Italien, in Betreff der Fürstenthümer Lucca und Piombino getroffen worden. IV. Art. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich entsagen für Sich, und Ihre Erben und Nachfolger demjenigen Theile der Staaten der Republik Venedig, welcher Ihnen durch die Traktaten von Campo Formio und von Lüneville abgetreten worden. Gedachter Staatentheil soll auf immer mit dem Königreiche Italien vereinigt werden. V. Art. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland

werden können. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich verpflichten Sich, zur Zeit der Trennung denjenigen Nachfolger anzucrkennen, den Sich Se. Majestät der Kaiser der Franzosen als König-von Italien werden gegeben haben. VI. Art. Gegenwärtiger Friedenstractat wird gemeinschaftlich erklärt für Ihre Durchlauch ten, die Churfürsten von Baiern, von Würtemberg und Baden, und für die Batavische Repub lik, welche mit Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen und König von Italien in dem gegenwär tigen Kriege

alliirt sind. VII. Art. Da die Chursürsien von Baiern und Würtemberg den Königstite! angenommen haben, wobey sie jedoch ferner zu dem deutschen Reichsverbande gehören, so werden sie von Sr. Majestät dem Kaiser von Deutschland und Oesterreich in dieser Eigenschaft anerkannt. VIII. Art. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich, entsagen sowohl für Sich, Ihre Erben und Nachfolger, als für die Fürsten Ihres Hauses und deren respektive Er ben und Nachfolger

und Territorien sollen respective von II. MM., den Königen von Baiern und von Würtemberg, und von Sr. Durchlaucht dem Churfürsten von, Baden, sey es als Oberlehnsherriichkeit, oder als völlig souveraines Eigenthum, auf dieselbe art, mit denselben Titeln, Rechten und Prärogrativen besessen werden, wie sic Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich, oder die Prinzen Ihres Hauses besessen, und nicht anders. , ,

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 24.02.1806
Umfang: 8
IX. Art. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland rmd Oesterreich erkennen die Schulden^ welche von dem Hause Oesterreich zum Vortheil der Particuliers und der öffentlichenEtabliffements- des Landes contrahirt worden, das jezt einen integrirenden Theii des Französischen Reichs aus macht, und man ist übereingekommen, daß Se. betagte Majestät von aller Verpflichtung, in De-' treff aller und jeder Schulden, frey sind, welche das Haus Oesterreich in Rücksicht des Besitz standes contrahirt

und an den Boden derjenigen Länder hypothecirt hätte, denen es durch den ge.' genwämgen Tractat entsagt. X. Art. Die Lande Salzburg und Berchtsldsgaden, die Sr. Köuigk. Hoheit dem Churfür sten Erzherzog Ferdinand gehören, sollen dem Oesterreichischen Reiche einverleibt werden, und Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich sollen sie als völlig souveraines Eigenthum, jedoch nur mit dem Titel eines Hrrjvgthumes, besitzen. XI. Art. Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien

dem Kaiser von Deutsch land und Oesterreich dazu bestimmt werden wird. Se. Majestät der Kaiser Napoleon versprechen ihre Verwendung, um Sr. K. Hoheit dem Erzherzog Ferdinand sobald als möglich eine völlige und gänzliche Entschädigung in Deutschland zu- vcrschaffen. XIII. Art. Se. Majestät der König von Baiern können die Stadt Augsburg und deren Gebieth besetzen, sie mit Ihren Staaten vereinigen, und als souveraines Eigenlhum besitzen. Eben, falls können Sc Majestät der König von Würtemberg die Grafschaft

Bondorf besetzen, mit Ih ren Staaten vereinigen, und als souveraines Eiqenthum besitzen, und Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich verpflichten fiel) , kein Hindernis dabey in den Weg zu legen. XIV. Art. Ihre Majestäten die Könige von Baiern und von Würtemberg, und Se. Durch, kuicl)t der Chursürst von Baden sollen in den Ihnen abgetretenen Territorien, so wie in Ihren alten Staaten, die völlige Souverainetät und alle daraus flicffende Rechte geniesten, die Ihnen von Sr Majestät

dem Kaiser der Franzosen und Könige von Italien garantirt worden, allo und gleichergestalt , wie Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich, und Se. Majestät der König von Preustrn sie in Ihren deutschen Staaten genießen. Se. Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich verpflichten sich, sowohl als Reichsvberhaupt, wie auch als Mitstand, der Ausführung der Acte kcm Hindernis in den Weg zu legen, die Sie demnach erlassen haben oder erlassen werden. XV. Art. Se. Majestät der Kaiser

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 12.11.1804
Umfang: 8
Ursprungs aber und ihrer ersten Benennung im Jahre 1769 wegen , gleichfalls Kuhpocken benannt.) In England, auch in Deutschland, Vorzug, lich ich Hollstein, Mecklenburg und Schleswig, war es, seit vielen und langen Jahren, hin und wieder eine Erfahrung und Sage der verständigen Landleute: „Wer die Kuhpocken gehabt hat, der bekomme nicht die Blattern." In diesen Ländern suchten manche Menschen durch Berührung der Kuhpockeu, ja einige durch absichtliche Einimpfung mit der in den Kuhpocken

enthaltenen Flüßigkeit sich oder ihre Kinder vor den Blattern zu sichern. Die erste öffentliche, gedruckte Nachricht von den Kuhpocken erschien in Deutschland, im Jahre 1769. Ein Deutscher, dessen Namen leider! unbe kannt ist, und der wahrscheinlich in Hollstein, Mecklenburg oder Schleswig lebte, sagte in sei ner den 24sten May 1769. zu Göttingen in der Woche schrift: „Allgemeine Unterhaltungen,, gedruckten Abhandlung (Seite zo6 und 327 ) die merkwürdigen Worte: „ Bey dieser Gelegenheit

Personen ihres Mittels gehört habe." Deutschland hörte aber nicht auf die Worte seines Sohns — die Ausrottung der Blattern war, damahls, noch nicht der Ruf der Mensch- heit. E dlich, gelobt sey Gott! fand sich in England der Mann, der mit Verstand, Fleiß und Mühe die Natur und die Wirkungen der Kuhpocken untersuchte und erforschte, die Einim pfung der Kuhpockcn erdachte und den Grund zur Erlösung des Menschengeschlechts von den Blattern legte. r , De,r Arzt Eduard Jenner, gebohrenden !7trn May 1749

, und 3) leichter, als die ein- geiinpften Blattern, seyen:" durch den Druck bekannt, und bildete in 4 schönen Kupferstichen die eingeimvften Kuhpocken und die segenreiche Hand der Sarah Nelmes ab. In aller Welt erscholl die frohe Bothschaft: pearson und woodville in England bestätig ten und erweiterten die Wahrheit; die Aerzte in allen Ländern (in Deutschland am ersten und rühmlichsten de (Larro, Ballhorn und Stro- mayer) nahmen sich der Kuhpocken, deren Un tersuchung und der Menschheit an — tausende wurden

hatte, ein Ge schenk von sechsziq tausend Reichsthalern. Kuhpockenstoff zum Einimpfen wurde aus England, auch aus Deutschland, nach allen Län, dern und Welttheilen versandt. Rarl, Rönig von Spanien, sandte den asten Dezember 1803. von Corunna das Schiff Maria Pita voll von Kindern, deren einige die eingeimpften Kuhpoken hatten, und von denen nach und nach die übrigen Kinder während der langen Seereise sollten eingeimpst werden nach den Spanischen Besitzungen in Amerika ab. Sie landeten den 9ten Dezember

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Seite 2 von 8
Datum: 19.01.1807
Umfang: 8
, vom 28. Dez. Wenn das Un glück die Kapelle ist, auf welcher der Grad menschlicher Klugheit, Ausdauer und Beharr lichkeit erprobt werden kann; so spielt gegen wärtig dg§ nördliche Deutschland eine traurige Figur gegen das südliche. Es besteht die Probe bey weitem nicht so gut, als dieses fie bestanden hat. Das südliche Deutschland war beynahe 15 Jahre lang der permanente Schauplatz des Krieges und alle Kalamitäten desselben mußte es schwcrtrrgen, und doch sank es nie so tief, als das nördliche Deutschland

und mukhig zu Geschäften, weswegen denn auch der Geldumlauf mit dem Preise der Lebensmittel stets ein glückliches Gleichgewicht hielt; der Geldbesitzer und der Landbauer reichten sich brüderlich die Hände, um zu Ertragung neuer Kriegsbeschwerden' neue Kräf. te zu sammeln. — Von den totalen Ausplünde rungen, wie sie im nördlichen Deutschland ge schehen sind, hörte man in Süddeutschland nnc selten etwas. Ein Beweis, daß sich die Süd deutschengegen die besiegten und fliehenden Trup pen

ein Moratorium bekannt gemacht. So tief sank das südliche Deutschland noch niemals, baß man ganzen Provinzen Eisenbriefe bewilligen mußte. Die Süddeutschen kämpften , ehe sie besiegt waren, mehr Jahre, als die Norddeutschen Wochen ge kämpft haben. Es ließen sich noch mehrere Parallelen ausstellen; allein das gesagte beweist hinlänglich, daß die Notomantade, als ob die Norddeutschen der Kopf und das Herz von Deutschland seyen, durch Thatsachen widerlegt ist.

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Seite 2 von 4
Datum: 25.06.1807
Umfang: 4
den Frieden ausfchtug, mit dem Zustande der Macht des Siegers verqii« chen, der ihn auf mehr als gemäßigte Bedingungen anboth, wird einst die Nachkommen verhindern, der Geschichte Glauben beyzumessen." ( G. Fr.) Deutschland. Zu Aschaffenburg wollte man, nach öffentlichen Nachrichten vo» da, am 8. Juny bestimmt aus dem sranz. Hauptquartier wissen, daß Preußen und Rußland nach dem Falle von Oaa zig neue Friedensvorschläge gemacht hätten^ welche man französischerSeits, unter einige» Modifika- tianen

, annehmbar gefunden habe. Ferner spre« chen die nämlichen Nachrichten von einer neuen Ak« te des deutschen Bundes, wodurch verschiedene Ländervertheilungen in Deutschland bewirkt wür den; der rheinische Bund werde sich in Zukunft bis an die Elbe und Ostsee ausdehaen; die Grafschaft. Hanau falle dem Fürsten Primas zu , 11. s. w. Was die Grafschaft Hanau betrifft, so w«rd es nach Frankfurter Berichten für entschieden gehal» ten, daß solche mit den Staaten des Fürsten Pri« mas vereinigt

war, und die,, wie die Sachsen, Befehl erhalten bat, einsweilen Halt zu machen. Den mit der größten Entschloss, senheit getroffenen Anstalten des Hrn. General- Gouverneurs , der auch den Transport der Kriegs« gefangenen bereits hat weite bringen lasse», (sie sind den io d. durch Bamb t. paßirt) verdanken wir die Abwendung desUnq "cks, das ein Haufen Landstreicher über uns zu bringen imDegriffc stand. (Aus dem Korrespondenten von Deutschland, ohne die Details zu verbürgen.) Ueber die Eroberung von Danzig machen fran zösische

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Seite 1 von 8
Datum: 18.08.1806
Umfang: 8
Fackel durch den grossen Haufen sich zu drangen, Ist nicht möglich ohne dem den Bart, und der den Kopfzeug zu versengen. Auszug der merkwurdigern Begebenheiten. Deutschland. Regensburg, den 1. August. Fortsetzung. Auf die mitgetheilte Note gaben die» jenigen Glieder des zeitherigen deutschen Rer« ches, welche als Bestandtheile der Rheinischen Conföderation anzusehen sind, folgende Erklärung üb: Di&atum Ratisbonse die 1. AuguftiSoö. per Archicancellarienfem. Hochrvürdige, Hoch« und Hochwohl

« auch Wohlgeborne, insonders Hoch« und Vielgeehrteste Herren!- „Die zur allgemeinen deutschen Reichsverfam« lung bevollmächtigten Unterzeichneten Bothschaf« ter und Gesandte haben den Befehl erhalten, Rahmens Ihrer Höchst- und hohen Kommitten« ten Euren Excellenzien, Hochwürden, Hoch« Hochwohl « und Wohlgebohrnen nachstehende Erklärung mitzutheilen: Die Begebenheiten der dreh letzten Kriege, welche Deutschland beynahe ununterbrochen beunruhigt haben, und die polt« tischen Veränderungen, welche daraus entsprun

Worte ohne Sinn; vergeblich suchte man Deutschland mitten im deutschen Reichskörper. Die, Frank reich zunächst gelegenen, von allen: Schutze ent* blößten, und allen Drangsalen eines Krieges» dessen Beendigung in den verfassungsmäßigen Mitteln zu suchen nicht in ihrer Gewalt stand, ausgesetzten Fürsten sahen sich gezwungen, sich durch Separatfrieden von dem allgemeinen Ver, Hände in der That zu trennen. Der Friede von Lüurville, und mehr noch der Reichsschluß von 1803 hätten allerdings hinlänglich

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Seite 1 von 8
Datum: 24.02.1806
Umfang: 8
andern eine Grube grabt/ Fällt meistens selber drein. = Friedens-Tractat zwischen Ihrer Römisch - und Oesterreichisch - Reriserlicken Majestät und dem Kaiser der Franzosen, Rönig von Italien. Geschlossen zu preßburg am 26. December, beyderseits ratificirt am 27. und 30. December 1805, u,rd ausge- wechselt am i. Januar 1806^ ^^a Seine Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich, und Seine Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, auf gleiche Art von dem Wunsche beseelet

sind, den Drangsalen des Krieges ein Ende zu machen, so haben sie beschlossen, ohne Verzug zu dem Abschluß eines Devinitiv -Friedens»Traktats zu schreiten, und haben zu dem Ende zu ihren Be vollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Majestät der Kaiser von Deutschland und Oesterreich, den Herrn Fürsten Johann nm Liechtenstein, Fürsten des Heil. Röm. Reichs, Großkreuz des militärischen Maria - Thercsien- Ordens, Feldmarsehall - Lieutenant der Armeen Sr. besagten Majestät des Kaisers von Deutsch, land und Oesterreich

der Ehrenlegion, und Ritter des Preußischen rothen und schwarzen Adlerordens; Weiche nach Auswechslung ihrer Vollmachten über nachstehende Artikel übereingekommen sind:. I Artikel. Es soll von diesem Tage an aus immer Frieden und Freundschaft zwischen Sr. Majestät dem Kaiser von Deutschland und Oesterreich, und Sr. Majestät dem Kaiser der Fran« rosen, Könige von Italien, ihren Erben und Nachfolgern» deren Staaten und respectiven Untere Hanen bestehen.

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