Zur Würdigung des vatikanischen Kirchenrechts : Rektoratsschrift. - (Bericht des Prorektors ; 1914/15)
Kirche im 19. Jahrh., I. deutsch v. Michelsen, Gotha 1878, Bers. die Geschichte des Papsttums im 19. Jahrh. Ans dein Dänischen, 2, A. 1880. Fleiner , Entw. d. kath. KB. i. 19. Jh. 1B02, Brück-Kissling , Gesch. d. kath. Kirche in Deutschland im 19. Jahrb. Sehr übersichtlich auch Fried- berg KR° 71 f. 2;1 ) Dieses wichtige Moment hebt besonders Roihenbiicher aaO. 469, -Der#. Trennung von Kirche und Staat, München 1908, S. 186 (u. A. 38) treffend hervor. Ygl, auch o. S. 40, 54 und Hilling AKR
f. : „Von den Systemen so dann, welche die Scheidung der staatlichen nnd kirchlichen Sphäre an streben, ist das radikalste dasjenige der sog. Trennung von Staat und Kirche oder des Freikirchentums. — Das System ist mit Rücksicht auf die Vergangenheit der christlichen Kirchen, ihre innige Verknüpfung mit dem Volkstum und die daraus für den Staat sich ergebende Unmöglichkeit, sich ihnen gegenüber gleichgültig zu verhalten, zumal in dem konfessionell ge spaltenen Deutschland, auch vom staatlichen Standpunkte
aus zu verwerfen. Mehr den Standpunkt einer von gegenseitigem Wohlwollen getragenen Gleichordnung vertritt die namentlich von Görres, v. Ketteier, Reichen- sperger und anderen, besonders katholischen Schriftstell ein der neuesten Zeit verfochtene Coordinationstheorie. Sie lässt beide Gewalten rechtlich gleichstehen, die Kirche völlig unabhängig auf kirchlichem, den Staat sou verän auf staatlichem Gebiete. Grenzstreitigkeiten sollten durch Konkox'date beseitigt werden. Da aber tatsächlich in Deutschland