um die Regelung einmal des deuffchen Eigentums in der Union, und zweitens um die der Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Was den ersteren Punkt betrifft, so wird in Sektion 5 der Knox-Parter-Resolution, auf die ja der Friedensvertrag ausge baut ist, bestimmt, daß das d e u t f ch e E i g e n t u m als Pfand zurückbehalten werden soll, bis Deutschland für seine Verpflich tungen, die sich aus dem Friedensvertrag mit Amerika ergeben, genügende Sicherheiten gegeben hat. Das bezieht
sich vor allem darauf, daß die amerikanischen Schiffseigentümer, die während des Krieges 100.000 Tonnen Schiffsraum verloren haben, da für Bezahlung fordern, daß ln Deutschland für 200 Millionen Dollar amerikanffche Werre beschlagnahmt wurden, und daß die Union Forderungen für die Erhaltung der amerikanischen Rheinarmee geltend macht. Andererseits haben die Amerikaner im Verlauf des Krieges deutschen Besitz im Werte von etwa 500 Millionen Dollar mit Beschlag belegt und 600.000 Tonnen deutschen Schiffsraum im Werte
noch der Passus in Artikel 2 des Vertrages, worin auf die Rechte und Vorteile Be zug genommen wird, welche die Union aus dem Versailler Ver trag beansprucht. In dem dcrbel angezogenen Teil 8 befindet K unter anderem der ominöse Artikel 231, in dem Deutschland > „Schuldbekenntnis' auferlegt wurde, „als Urheber aller Verluste und Schäden, welche die alliierten assoziierten Re gierungen und ihre Angehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten
und Vorteile In einer Weise geschehen soll, „die mit den Deutschland zustehenden Rech ten im Einklang steht.' Wir können noch hinzufügen, daß in der Tat bei den Verhandlungen, die dem Abschluß des Ver trages vorangingen, gleichsam auf stillschweigendes Ueberein- kommen hin, die „Schuldfrage' überhaupt nicht berührt wurde. Unter die Vergangenheit soll, wie der Minister des Aeußern, Dr. Rosen, ausdrücklich erklärte, ein Strich gemacht werden. Bemerkenswert ist, daß wesentliche Teil« des Versailler Traktates
, den deuffchen Markt siir den Ueberfchuß an Rohstoffen, vor allem an Baumwolle, wieder zu gewinnen. Es ist in Washing ton bereits angeküitdigt worden, daß Deutschland unffaffende Rohstoffkredite erhalten soll, und es sind zu diesem Zwecke zwei privatwirtschaftliche, aber vom Staat genehmigte Vereinigun gen gelschaffen: die „War Finance Corporation' (Kriegsfinanz körperschaft) und die „Forwish Trade FInancing Corporation' (Körperschaft zur Finanzierung des Außenhandels). Ob es ge lingen wird, wie man hofft