Tiroler Bauernkalender; 4. 1910)
Aas UostWefen in Österreich. Allgemeine Bestimmungen. «it der Briefpost Ibnnm versendet werden: ge wöhnliche, rekommandierte (auch mit Nachnahme) und Expreß- Briese, Korrespondenz-Karten, Druck>achen, Warenmuster, Post- anweijungm, Postanitrage und Zeitungen. Die Frankierung hat durch Aufkleben der entsprechenden Briefmarken zu geschehen. Das Gewicht der Briese darf in Österreich, Ungarn und nach Deutschland mit Helgoland SSO Gramm mcht über- steigen. Räch den übrigen Staaten besteht
für das Gewicht keine Maximalgrenze. Ämtliche portofreie Schristenpakete werden im Inlands bis Z>/i kg, nach Ungarn bis ì kg als Briese befördert. Briefe können, mit Ausnahme einiger überseeischer Inseln, wo Frankozwang besteht, frankiert oder unfrankiert ausge- geben werden. Die Reikomitiandatioii ist bei Briefpostsendungen jeder Art zulässig und müssen dieselben (mit Ausnahme der nach Deutschland bestimmten) bei der Aufgabe frankiert werden. Mr einen durch die Postanstalt in 'fehlst geratenen rekom
und der Bereinigt« Staaten von Nordamerika bis SSV g ; im Berkehr mit Novi- bazar, Deutschland und allen übrigen Berkehrsrelationen bis 2&o g zulässig. Dieselben dürfen außer dem Namen oder der Firma des Absenders keine schriftlichen Mitteilungen irgend welcher Art enthalten. Klischees (Abgüsse von Holzschnitten oder stehender Letternsatz), ferner Photographie-Platten dürfen alS Muster (ohne Wert) befördert werden. Geschäftspapiere, als Prozeßakten, von öffentlichen Beamten ausgefertigte Urkunden jeder Art
, Frachtbriese, BerladungSscheine, Rechnungen, die verschiedenen Geschäfts- papiere der Berstcherungs-Gesellschaften, geschriebene Parti- tnren oder Musikalien, Manuskripte von Werken und Zeitungen ,c. können, wenn in offenem Umschlags frankiert und die Dimension von 45 ein nicht überschreitend nach allen Ländern des Weltpostvereines, mit Ausnahme von Österreich, Ungarn, Bosnien und Deutschland, o»ch rekommandiert zum Preise wie Drucksachen zur Aufgabe gelangen. Rekommandterte Briesvoftsendungen mit Räch
- nähme im internen Berkehre sowie mit Ungarn sind bis zum Höchstbetrage der Nachnahme von 1000 X nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Norwegen, Rumänien, Schweden und der Schweiz, bis zum Höchstbetrage der Nachnahme von 500 K —-100 Mk., 500 Frks iniii dem Gewichte bis 250 g zulässig. Der Absender hat aus der Ädreßseite der Sendung die miffallenve Bezeichnung „Nachnahme', nach nicht deutschen Ländern „Remvoursement', ferner den Nachnahmebetrag