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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 07.10.1819
Umfang: 8
, auf alle Bundes« staaien, in welcher Lage sie stch auch gegenwärtig befin» den mögen, anwendbaren, nicht von allgemeinen Thio> elf oder fremden Mustern, sondern von deutschen Begrif» fen. deutschem Rechte und deutscher Geschichte abgeleite» ten. vor allen aber der Ausrechthaltung deS monarchischen Prinzips, dem Deutschland nie ungestraft untreu wer den darf, und der Ausrechthaltung des BundeSvereinS als der einzigen Stütze seiner Unabhängigkeit und seines Friedens, vollkommen angemessenen Auslegung

bei den jetzt in mehreren BundeSstaaien eingeleiteten, auf dir ständischen Verfassungen/ Bezug habenden Arbeiten keine Beschlüsse gefaßt werden mögen, die mit den hier vorläufig ausge sprochenen Ansichten, und mir der von der Bundesver sammlung in kurzer Frist zu erwartenden nähern Erläu terung jenes Artikels, aus irgend cine Weise in Wider» spuch ständen. — II. Befugnisie ver Bundes« ver samm luna, und M irtel zur Vollziehung derselben. Es liegt in dem Begriff und Wesen deS deutschen Bnndeèvereins

machen könnte, erforderlichen Mittel dem Bundestage nicht fehlen dürfen, so ist die kaìserl. tönigl Prästsialgesandtschast beauftragt, den Entwurf einer provisorisch n. mir a»svrück>>ci >r ?>e^> hun nuf den sten Artikel der BundeSaktc abzufassenden Exekution«» ordnung zur unverweilten Prüfung und Berathung vor» zulegen. — III. Gebrechen des Schul- und Uni» v - r st t à c S w e se n S. Die Aufmerksamkeit der Bundes» verfammluuq, wie der einzelnen deutschen Negierungen» war längst auf diesen Gegenstand gerichtet

, von dessen V ausnehmender Wichtigkeit ganz Deutschland lebhaft durch» brungeu ist. Eine richtige uno h.ilsame Leitung der öf» fenllichen Unt.-rrichlsanstallen überhaupt, besonders aber der hihern. welche den Eliitrilt in das praktische Leben unmitttlbar vorbereiten sollen, wird in jedem Staate al« eins der Hauptgeschäfte der landesherrlichen Vorsorge be trachtet. Den deutschen Regierungen aber liegt dabei «ine ganz eigenthümliche Verpachtung und m?hr als ge» rvöhnliche Verantwortlichkeit ob. Einmal, weil in Deutsch

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