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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 11.05.1820
Umfang: 12
von Habsburg und Tyrol ». Zc. Nachdem unter Unserer Mitwirkung und Beistim» mung als Mitglied des deutlck)en Bundes durch die Bun, deSversammlung zn Frankfurt am Main, mit Beschluß vom -z. JuniuS ^8r?. jur Vollziehung des' Artikels XVlll.. l.ir. L. der Bundes-Akte, die näheren Bestim mungen in Betreff der den Unterthanen der deutschen BundeSstaattn dortselbst zugesicherten Freiheit von allen Nachsteuern (jus àtrsctuz, gsboll» emigrstionis) in fo fern da« Vermögen in einen anderen DundeSstaat übergeht

, festgesetzt worden sind, so verordnen Wir: r. Bei jeder Art von Vermögen, welches aus einem don Unseren Ländern und Gebiethen, womit Wir dem deutschen Bunde beigetreten und welche in der von Un serer Bundestags - Gesandtschaft in der fünfzehnten Si mung vom 6. April iglL übergebenen Erklärung-nah mentlich aufgeführt sind, und weiter unten zur Wissen» schaft kund gemacht werden, in einen andern deutschen Dunvesstaat, eS sey auS Veranlassung einer Auswande- »ung, oder au« dem Grunde cineS'ErbschaftS

-Anfalles, Verkaufes, Tausches, Schenkung, Mitgift oder auf irgend «ine andere Weise übergehet, soll eine vollkommene Frei zügigkeit in Anwendung gebracht werden. 2. Diese Vermögens-Freizügigkeit lzar sich in sn ferne wirksam zu äußern, daß diejenigen Abgaben, welche die Ausfuhr deS Vermögens in einem der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten, oder den Uebergang des VermögenS- EigenthumS auf Angehörige eines anderen BundeSstaa- teS beschränken, sie mögen nun bisher in Unsere landes fürstliche Kassen

geflossen, oder etwa an Privatberechtigte und Kommunen zu einrichten gewesen seyn, aufzuhören haben, wodurch demnach sowohl der Bezug der landeS- fürstlichen Nachsteuer und der Emigrationstare, alS auch jener, des grundherrlichen und bürgerlicheil AbfahrtSgel- dcS nicht mehr statt findet. Z. Nachdem aber vermöge des oben gedachten Ve» schlusses die in dem deutschen Bunde in Anwendung zn bringende Vermögens-Freizügigkeit auf dem Principe ei, ncr unter den deutschen BuNdesstaaten gegenseitig gelten

den Gleichstellung des Ausländers mit dem Inländer be ruhet, und daher jede Abgabe noch fernerhin zu bestehen hat, welche mir ciuein Erbschaft« Anfalle, Legare, Ver knuse. eincrScherikuilg und dergleichen verbunden ist. wenn selbe ohne Unterschied entrichtet werben musi, ob das Vermögen im Lande bleibt oder hinaus gezogen wird, und ob der neue Besitzer ein Inländer oder Fremder Ist; so haben alle dergleichen in Unseren zu dem deutschen Bunde gehörigen Ländern und Gebiethen bestehende Ab züge auch fernerhin

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 04.05.1820
Umfang: 12
Graf von Habsburg und Tyröt ' ic. ic.. ' Nachdem unter Unserer Mitwirkung und Beistim? mnng als Mitglied des deutschen Bundes durch die Bàli-' d'eSversammlung zn Frankfurt am Alain, mit Beschluß vom 2Z. Junius /1817, zur Vollziehung des Artikels XVlII.» I^ic. L. der Bundes-2lkte, rtte näheren Bestim mungen in Betreff der den Unterthanen der deutschen DundeSstàaten dortselbst zugesicherten Freiheit von allen Nachsteuern (ja«/6str»àtvs » Asbellà smigr»tlc>ni») in so fern das Vermögen

in einen anderen BuudeSstaat übergeht, festgesetzt worden sind, so verordnen Wir: ' . 1. Bèi jeder Art von Vermögen, welches aus einem «on Unseren Ländern und Gebiethen > womit Wir dem deutschen Bunde beigetreten und welche in der von Un serer Bundestag« - Gesandtschaft in der fünfzehnten Si tzung vom 6. April 18 »8 übergebenen Erklärung nah, mentlich ausgeführt sind, und weiter unten zur Wissen schaft kund gemacht werden, in einen andern deutschen' BundeSstaat, es sey aus Veranlassung einer Auswande rung

, oder aus dem Grunde eineS ErbschafrS-Anfalles, Verkaufes, Tausches, Schenkung, Mitgift oder auf irgend eine andere Weis- übergehet, seil eine vollkommene Frei zügigkeit in Anwendung gebracht werden. 2. Diese Vermögens-Freizügigkeit hat sich in sn ferne wirksam zu äußern, daß diejenigen Abgaben, welche die Ausfuhr deS Vermögens in einem der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten, oder den Uebergang des Vermögens» Eigenthums aus Angehörige eincS anderen Bundesstaa tes beschränken, sie mögen nun bisher in Unsere

lanteS- sürstliche Kassen geflossen, oder etwa an Privatberecytigre und Kommunen zu entrichten gewesen seyn, aufzuhören haben, wodurch demnach sowohl der Bezug der landes- sürstlichen Nachsteuer uud der EmigratlonStaxe. als auch jener, deS grundherrlichen und bürgerlichen Absahrl-gel- deS nicht mehr statt findet. A. Nachdem aber vermöge deS oben gedachten Be, schlusseS die in dem deutschen Bunde in Anwendung zn bringende Vermögens-Freizügigkeit auf dem Piincipe ei ner unter den deutschen

BuudeSstaaten gegenseitig gelten den Gleichstellung des Ausländers mir dem Inländer be ruhet, und daher jede Abgabe noch fernerhin zu bestehen Hai, welche mit einem ErbschastS - Anfall«, Legare, Ver kaufe, einecSchenkung nnd dergleichen verbunden ist. wenn selbe ohne Unterschied entrichtet werben musi, ob das Vermögen im Lande bleibt oder hinaus gezogen wird, und ob der neu- Besitzer ein Inländer oder Fremder ist; so haben alle dergleichen in Unseren zu dem deutschen Bunde gehörigen Ländern und Geblethen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 19.10.1820
Umfang: 12
, Oester reich'habe zu seiner Disposition ein KorpS von 2», oder wenigstens 1»,olili 'Mann Baiern verlangt, welches be stimmt seyn soll, Tirol zu bejeizeu. Ein bedeutender Theil der baierifchen Truppe» hat kürzlich Befehl erhalte», ein Lager zu beziehen. Die Abgeordneten von Baiern^ Würtemberg, Baden, Helfen - Darmstadt, Nassau, den Herzogen von Sacbsen, den Fürsten von Neust, n»d an dern deutschen Staaten, welche gegenwärtig z» Darm stadt versammelt sind, um über gemeinlchastliclie 9^aaj!- regeln

zu Gunsten deS Handels und 0er Industrie ihrer Länder z» berathschlagen, haben ihre Siyungen eröffnet, und die Einstimmigieli der Ansichten bei den verschiedenen Bevollmächtigten scheint ihre» Arbeiten den beste» Erfolg -z» versprechen. Gleich in der ersten Sitzung hat man sich- über die Aufstellung eines Repressalien-Systems gegen alle Staaten, selbst des deutschen Bundes, vereinigt, welche sich fortwährend weigern sollten,' diesem Bunde der südlichen Staaten beizurretcn, lind dem Gruudsaize

» Kurier davon in Kenntniß setzte. Ma» zweifelt nicht, daß im südliche» Dentscylaiid alle innern Zollämter auf gehoben, und a» die Gran;e» der vom Mittelpunkte ent legensten verbniidete» Staaten werden verlegt werden. I» dein bei der Kanzlei der deutschen Biiiidesversainin^ Inng eiiigelauseneii Befehl wegen Aufhebung der Frei maurer, heißt eö, daß alle geheimen Gefellfchaften, wel che sich weigern, Agenten der Staatsgewalt in ihren Verfa.ninlnn.ge» zuzulassen, uiiverziiglich aufgelöst wer den solle

der vertref'iichc ?orres?ondent wieder ete.'as » ivoeon weoer die Kanzlei der deutschen Bnndeevcrs.nmnumj i.vch der deutsche à^unv dai- Mindcire ersalire.i i'a'.en. Di' i)icdart!on ilnin diesen v>'t>mn wahrlich nicht theuer ocnuz iM.eriren.

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 16
Datum: 28.01.1815
Umfang: 16
im Lande halten, kann in einem andern èà wohnen '.c. Der Kronprinz kann nicht zur Regierung gelangen, ohne diese Verfassung be schworen jn haben zc. Hinsichtlich der Art lind Weise, wie die Lersammàg zu Stande kommt, «US wen sie besteht, nimmt sie gebvrne und KeV«hltc Stände an; jnie sind dieKronbcanu M, die ehemaligen deutschen ReichSstäude, und ter Theit des Adels, den der König dajn ernennt. Unter diesen findet man auch den ältesten Prälaten dir Klöster, den Kanzler der Univcrsität Tübingen

und «in gerichtet worden. ZZcn der Londoner Gesell schaft zur Unterstützung der durch den Krieg ver unglückten Deutschen, sind lv? Ps für hülsibe« dürftige, verkrüppelte und schwerverwunìcte Frei willig» deSLülzowschen KorpS angewiesen worden.' Die in Planen, L> elL >>. i!z ic. gelegene preußische Landwehr ist von da abmarschirc und hat sich noch Chem»ih gezogen. N e tt e si e?. Oesterreich. Die Mg. Zeit, schreibt ans Wicn, vom 21. Z.in. : ..Heute, als am Jahrestage des Todes Ludwigs XVl-, wurde in der kiesigen

St. Slephan-kirche, aufLeranlassnnz des französischen Bevollmächtigten bei dem Kon gresse, Fürsten Talleyrand, cine große Tcdlcnscicr begangen. Zu dem Ende war die Kirche vor dem Coraltar, so wie die Säulen im Schiff derselben, mit schwarzem Tuche behängen, woran in gewissen Entfernungen Schilder mir dem Wappen von Frank reich angebracht waren. In der 'Mitte stand ei» prächtiger Katafalk, von 2z6 Wachskerzen erleuch tet, mit den Znsignien der Königswürde, und' aus den vier Ecken mit allegorischen Scatäen

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 16
Datum: 27.01.1816
Umfang: 16
»m deutschen Bundestage! kinigl. ^chsischer Leg.1- klon^rath r. Gebhard; Legaiionssekretär, Fried rich Wilhelm Graf von Gèrz. Baiecn: (Noch nicht bekannt. ) Hannover vnd Vran schweig: Der königs. h-innäverfche geheime Staats - und Kabinetomih v. MarceuS. W ü r- tembcrg: (Noch nicht bekannt.) Nledkrls li te: Ter kènlgl. niederländische wirkliche Gehet- merach. bei dem deu^ehen Bundestage und bei tz«r freien C »dt ?ìranlfurt bcvclimàchttgte Mini- per, Freiherr v. Gagern; dcr ttnigi. niederiàndì

>!her- jrgl. hessische Geheimern.'h. v Harnier, außeror dentlicher Gesandter am könlgl.' baierischen Hofe, Bevollmächtigter zu? Territorialanöglelchung und itve5mäcktigter Minister am deutschen-VnndeS- Zag«; der Geheimeraih Freiherr v. Münch, Hof- kammerdinktor zu Giefien, zweiter Bcvollmäch- «I.t.-r zur TerritorialauSglelchun'g ; geheime Sekre tär Dörr , als Legarionorath; Kammerassessor Geiger. Großherzog l. und Herzog!, säch sische Häuser: Der herzogt, Sachsen-Mei- «unzische Eeheimerath. Freiherr

v. Linden; Freiherr v. Vlvmberq, kènigl. ivürtem« vergischcr Legaiiensralh; derB>'rcn v, Wessenberz, Aoadjutor des Bmimms Konstanz für die Angele» genhntcn der katholischen deutschen Kirche; de» strstl, Schwarzbiirg - Sonbcrshausisöie Geheime« räch und Kanzler, und Kvnststvrialxràsident voi» Wrise, in besonder» Aufträgen seine« Hofe«' Oessemlichc Blàlirr cntholirn folgendes Schrei« ben aus Frankfurt vom 76. Jan: Vo» te? preußischen Garnison in Mainz ist «in Theil beur laubt worden; ob derselbe feglkich

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