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Autor:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort:
Dresden
Verlag:
Baensch-Stiftung
Umfang:
S. 699 - 736, 109 - 144
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Aus: Historische Vierteljahrschrift ; 28/29
Schlagwort:
g.Tirol ; s.Bauer ; s.Landstände
Signatur:
II 268.078
Intern-ID:
495642
der deutschen Rechtsgeschichte, neu bearbeitet von Schwerin (1930) S. 159 haben die Bauern in Tirol „das Recht der Landstandschaft seit 1407 erworben', während R. Schröder in seinem Lehrbuch der deutschen Rechts geschichte, 6. Aufl. bearbeitet von E. Künßberg (1922) S. 671, hierfür keinen näheren Zeitpunkt angibt, ebenso nicht H. Spangenberg (Vom Lehensstaafc zum Ständestaat 1912, S. 144) und F. Härtung, Deutsche Verfassungsgeschichte (2. Aufl. 1928, S. 34L), Letzterer unterschätzt überhaupt di,e Bedeutung
der Landstandschaft des Bauernstandes in Tirol (vgl, dazu unten). 0. Hint z e erwähnt in seiner Abhandlung „Typologie der ständischen Verfassungen' (Histor. Zeitschrift, Bd. 141, 1930, S. 233 ff.) für die deutschen Länder nur das Dreikuriensystem — Geistlichkeit, Adel, Bürger —, übergeht die Teilnahme des Bauernstandes in einigen wenigen deutschen Ländern, darunter eben Tirol, wohl aber führt er für die Ver fassung Schwedens wegen des Hinzutrittes des Bauemstandes den Ausdruck „Vier- kuriensystem