. als in der Knechtschaft leben. Wir wollen trauen auf den höchsten Gott Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen. H. 0. Das kleine deutsche Eigentum in Italien. hvr. Rom, 13. Oktober. lDon unserem römischen Korrespondenten.) Zn der Frage wegen Rückgabe des deutschen Eigentums an die rechtmäßigen Besitzer ist nun die erste Entscheidung ge fallen: Ztalien gibt das Eigentum, dessen heutiger Wert 50,000 Lire nicht überschreitet, an die Deutschen zurück. So einfach, als dieser Satz lautet, ist jedoch die Sache
zu Fall entscheiden. Es wäre eine grobe Lüge, wollte man sagen, daß diese Entscheidung in der deutschen Kolonie Ztaliens Befriedigung oder gar eitel Zubel ausgelöst hätte. Alles andere: sagen wir bescheiden: Entsetzen. Uns ist kein einziger Fall bekannt, auf den das Dekret praktisch Anwendung finden könnte: denn wer nur ein bißchen Möbel besitzt, wird kaum mehr in seinem eigenen Bette schlafen können. Aus dem einfachen Grunde, daß die Möbel samt Wäsche usw. zusammen eben doch mehr wert sind als 50,000
Lire im Herbste 1920. wo die Lira we niger als ein Viertel Schweizer Franken arwmacht. Soweit das kleine Eigentum. Nun sollen die Verhandlungen wegen des großen Eigen- ums wieder nnfgenommen werden. Es läßt sich leicht er- ressen. daß bei den Deutschen wenig Zuversicht herrscht, llachiauelll roerde t abei weniger im Spiele sein als beim ileiaen Eigentum. Und hier trifft ta all die groß,.» deutschen Geschäftsleute, die Gasthöfe, Apotk^rrn, Banken. Läden . dgi. aufcitfom palten und die. *^».. uni
» a.werswo als Italien M,I paar ihrer Eä.äs-t,...: !. s ,'rockc.le gebracht haben, geradezu zum Bettelstäbe greisen werden müssen. Die politische Bedeutung des Dekretes soll durchaus nicht verkannt oder geleugnet werden. Es muß jedoch ausdrücklich betont werden, daß noch vor der italienischen Kriegserklä rung an Oesterreich-Ungarn, als die deutschen Diplomaten das ungastliche Land verließen, zwischen Berlin und Rom ein Vertrag geschlossen worden war. in dem wechselseitig die Un antastbarkeit
des Privatbesitzes ausgesprochen war. Lluch dieser „Fetzen Papier' ist zu Versailles zerrissen worden. Und dabei ist zu bedenken, daß die Deutschen, die einst in Ztalieir Erwerbungen machten, dies in gutem Glauben an die Bundesgenossenschaft taten. Was vergleichsweise weder in Frankreich, noch in England der Fall gewesen ist. Das Dekret, dessen Wirkung viel magerer ist. als es feine Urheber wohl dachten, ist gerade nicht fehr geeignet, die . wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Zta lien