Ilniversitätspruppe Die Sektion „Alto Adige' des Club Alpino Italiano erhielt In diesen Tagen vom Comitato Olimpico Nazionale Italiano ein Rundschrelben »ezügllch der Aufstellung von neuen alpinisti che,, Studentengruppen der C. A. I. und des leberganges der bereits bestehenden Gruppen. Nachstehend die von der sascistischen Universi tätsgruppe erlassenen Bestimmungen: 1. Jede sasciistiskl)« Universitätsgruppe hat eine alpinistische Sektion auszustellen, welcher der Delegierte der S. U. C. A. I. vorsteht
nach dem bis jetzt gebräuchlichen Systeme vorgenommen wor den war. so werden die Delegierten der S. U. C. A. I. ersucht, das Material des Tesseramento an die Direktion der S. U. C. A. I. in Monza ein zusenden. 6. Da in.jeder Sektion des C. A. I. zwei Ver treter des G- U. A sind, von denen einer der Vertrauensmann der alpin'.stischen Sektion des G. U. F. ist, so wird die genannte Gruppe er stickt, zwei Vertreter namhaft zu machen. 8. Die obgenannten Verfügungen sind ab 1ö. März in Kraft. , Schneebericht des Club Alpino Italiano
. 2. Der ganze Besitz des hiesigen Ausschusses der S. 11. C A. I. geht In den Besitz der G. U. F. und mithin an den sascistischen Provi,yial« verband über. 3. Die Studenten, welche sich der Sportsektion der sascistischen Universitätsgruppe angeschlossen haben, haben sich in oie Sektion des Club Al pino Italiano einzuschreiben. 4. Der jährliche Beitrag für die angeschlossenen Mitglieder beträgt Lire 17.—, die wie folgt auf geteilt sind: Lire 5.— für den Zentralst^ des C. A. I.; Lire 8.— für das Zentralamt