-, Kams, Kurz-, Woll- ck Mrkwaren-UieLertage I., Liluei'imisikt 18, empfiehlt ihr reichsortirteS Lager bester Qualitäten / Irr- ck MusLcrrrdsr Krzeugrrisse zu billigsten Fabrikpreisen. Für ckie vorzüglickkeit 6er Artikel bürgi iler 60jc»Hrige Westand ckieser Firma. -^iittiiiFL i»rouii»t xvr Xavlinaliiue. 31,7—1(1— I 'Urogrcrmm für die (aus Grund des Landesgesetzes vom 3. Jänner 1886 Nr. 5) am 26. Mobcr 1893 iu Bruneck stattfindenden Negional- Rindvieh Ausstellung. 1. Zur Ausstellung berechtigt
ist jeder Viehbesitzer, zur Preisbewerbung aber nur jener, welcher in Tirol im Gebiete der Section Innsbruck des tirolischen Landeskulturrathes nachweisbar Viehzucht betreibt. 2. Mit Preisen darf nur wirklich ausgezeichnetes Zuchtvieh, welches der Tuxerrace und der Tuxcr- Pinzgauerkreuzung (Tauferer Schlag), sowie auch der Pinzgauerrace angehört, bedacht werden; im Falle als solches bei der Ausstellung mangelt, fallen die erübrigten Preise der nächsten Ausstellung in Bruneck zu. 3. Fünf Preisrichter, von denen drei
die Einhaltung, dieser Verpflichtung wacht der vom Stadtmagistrate aufgestellte leitende Ausschuß, welchem die Nachweisung über die Einhaltung obiger Verpflichtung für Zucht stiere binnen K Monaten nach der Ausstellung von Seite des Prämiirten zu liefern ist, widrigenfalls die Verpflichtung zum Rückersatz der Prämie loco Bruneck. eintritt. 7. Die Anmeldungen der Ausstellungsthiere haben mündlich oder schriftlich bis spätestens 20. Oktober l. Js. beim löblichen Stadtmagistrate in Bruneck zu. erfolgten
3, 2. 2, 1 und 1 Dukaten. 2. Für Zuchtsticrc mit einem oder mehreren Zahn brüchen s, 4. 3, 2, 1 und 1 Dukaten. 3. Für Kuhkälber von 9 Monaten aufwärts 8, 7, s, 5, 3 und 2 Silbergulden. 4. Für kennbar trächtige Kalbiunen 12, 10, 8, k, 4 und 2 Silbergulden. 5. Für trächtige und Kälberkühe bis einschließlich des sechsten Kalbes 12, 1U, 8, v, 5 und 3 Silber- gülden. Die meisten Prämien werden mit praktischen land- oder hauswirthschaftlichcn Gebrauchsgegenständen als Preiszierden ausgestattet. Bruneck, am 8. Oktober 18S2