werden, welche uns vom Präsidium des „ZweigvereineS deS rote« Kreuzes in Bruneck' (Präsident Herr k. u. k. Oberstleutnant von Seitle) zuge sandt werden. Das „Rote Kreuz' ist ja dazu da, diese Sammlungen durchzuführen und die Spenden am Oct zu verteilen oder auch der Zeutrale zu übersenden. Darum ist es angezeigt, daß die edlen Spender ihre Gaben diesem obge- uannten Zweigvereiu übergeben, worauf dieselben allwöchentlich im „Pustertaler Bote' auSge-> wiesen werben. Die Redaktion des „Pustertaler Bote'. V. Verzeichnis
über die für den Zweigverein des „Roten Kreuz' in Bruneck eingelaufenen Spenden. Von den Kindern in Dietenheim Kr. 21. — Unge nannt Kr. 5. — Josef Seeber, Uttenheim Kr. 2. — Michael Prenn, Uttenheim Kr. 1.20. — Georg Unter-! egelsbacher, Uttenheim Kr. 2. — Josef Fohrer, Utten- heim Kr. 2. — Katharina Marcher, Uttenheim Kr. 2. — Bertha Kirchler, Uttenheim Kr. 2. — Marie Oberhofer/ Kr. 2. — Von zwei Bauern aus Kreinburg Kr. —.40. — Spende der Sparkasse Bruneck Kr. 500. — Ge schwister Hofer, Lorenzen Kr. 10. — Ungenannt
. — Fräulein Anna von Klebelsberg 5 Hosen. — Fräulein Neuhauser 6 Pölster. — Ungenannt Bruneck 4 Pölster. — Sammlung durch Herrn Alois Maurer von den Bewohnern in Uttenheim 3 Stück neue Leinwand, 54 Leintücher, 38 Hemden, 13 Handtücher, 6 Kopf polsterüberzüge, 4 Sacktücher, 18 Servietten, 19 Paar Socken, 3 Tischtücher, alte Leinwand, Bücher. — Herr Obertierarzt-Walsthöny, 12 Hemden, 3 Pölster. — Frau und Fräulein Watzel 2 Pölster. — Frau Tschurtschenthaler 4 Hemden, 6 Paar Socken. — Herr Karl Mahl
der schulpflichtigen Knaben erfolgt am 28. «nd 29. September von 9 bis 11 Uhr vormittags in der oben ge- nannten Schule. Bei der Einschreibung haben jene Schüler, welche bereits eine Schule besucht haben, die letzte Schulnachricht, Neu-Eintretende . Hinzegen, welche nicht in Bruneck geboren sind, das Tauf« oder Geburtszeugnis beizubringen. Auch wird von jenen, welche bereits geimpft sind, der Vorweis des Impfscheines gefordert. Die Aufnahme in die hiesigen Schulen er halten nur jene Schulpflichtigen
, welche in Bruneck wohnen. Von der Umgebung find schulpflichtige Kinder sowohl von der Mädchen- als auch Knabenschule gänzlich ausgeschlossen, j Der Schulbeginn an der hiesigen Mädchen schule wird seinerzeit bekannt gegeben werden, j Um Befreiung vom Schulgelde ist unter Vorlage eines legalen Armutszeugnisses beim Stadtmagistrat Bruneck anzusuchen und zur Enthebung von Auslagen für die Schulbücher und Schulrequifiten ebenfalls das Armuts zeugnis, und zwar bei der Gemeindevorstehung des Aufenthaltsortes