, daß das Tagblatt, welches unter dem Namen „Bozner Zeitung" alldort (Bozen) erscheint, gar oft, ja syste matisch, die kirchlichen Grundsätze angreift und sich sogar dazu versteigt, die Geheimnisse der hl. Religion zu begeifern und die heiligsten, ehrwürdigsten Sachen in den Koth zu zerren, so daß viele gute Christen gegen dieses öffentliche Aergerniß Klage geführt haben Deswegen und der päpstlichen Const. de prohib. et eens. libr. vom 25. Jänner 1896 cap. VIII gemäß, erklären Wir hiemit die „Bozner Zeitung
haben könnte. Die „Bozner Zeitung" hat deshalb die ge richtlichen Schritte eingeleitet und gegen den Herrn Bischof auch die Ehrenbeleidigungsanklage erhoben. Vielleicht wird die Frechheit dieses Oberschwarzen etwas gedämpft. Aber — Zweifel ist am Platze. Die Stellungnahme der socialdemokrati- schen Arbeiterschaft zur Auflösung des Grazer Gememderathes wird von unserem Bruderorgane „Arbeiterwille" treffend besprochen. Nun haben ein zelne Blätter diese Notiz, darunter auch das „Tiroler Tagblatt" blos in ihrer Einleitung
" als verboten und verbieten strenge allen Unseren Diöcesanen, dieselbe zu halten, zu lesen und Anderen zu vermitteln. Die hoch würdige Seelsorge-Geistlichkeit, soll dafür sorgen, daß diese Unsere Verfügung gehörig verlautbart wird." Es frägt sich nur, obwohl wir, wie bereits gesagt, diesen Ukas als eine der „Bozner Zeitung" geleistete Reclame betrachten, der Bischof damit nicht wegen Geschäfts- ftörung belangt werden kann, da dieses Verbot ja unter Umständen eine materielle Schädigung im Gefolge
, der „Arbeiterwille" einfach dahin aus, daß die Arbeiter gar kein Interesse daran haben können, welche Musik die Concerte gebe, da der Eintrittspreis die Theilnahme der Arbeiterschaft an diesen Concerten ausschließe und es Sache des Bürgerthums sei. die Ohrfeige abzuwehren oder hinzunehmen, welche diesem durch das Vorgehen des bosnischen Militärs zu theil wurde. Aus diesen Bemerkungen des „Arbeiterwille", welche wir übrigens nur im Auszüge wiedergeben konnten, hat nun das „Neue Wiener Tagblatt" das Bündniß