Tagblatt' einen gehässigen Artikel aus dem Parteiorgan der rothen Umsturzpartei mit beifälligem Schmunzeln herüber, weil der erzclericale Franz v. Zallinger durch gehechelt wird. „Der fromme Tiroler' hat sich nämlich mit seinen Gesinnungsgenossen in einer Interpellation beschwert, dass „an einem hohen katholischen Festtage im Mittelpunkte der Stadt Wien, auf dem Stephans' Platze, in unmittelbarer Nähe des Stephansdomes, beim Abbruch eines Hauses, sowie bei öffentlichen Bauten (den Wiener
will. Wie kommt Ihr nun dazu, dem Handelsherrn am Feiertage die Ausnützung seiner Angestellten ein schränken zu wollen? Mit dem Principe der allgemeinen Freiheit, wonach jeder thun kann, was nicht durch das Strafgesetz geahndet wird, verstößt das Vorgehen Zallin- gers nicht mehr, als das Verlangen nach Sonntags ruhe im Handelsgewerbe. Nur haben die katholischen Abgeordneten das im Gewissen verpflichtende Gebot der Kirche beachtet und demselben Geltung verschaffen sollen. „Arbeiterzeitung' und „Tagblatt
' machen aber 'nen groben Verstoss gegen die gesunde Denkweise. Aber halt! Das „Tagblatt* macht gerade die katho lischen Abgeordneten dasür verantwortlich, dass cs im Handelsfache keine vollständige Sonntagsruhe gibt, und »Man kann beruhigt sein, die Frömmigkeit der Abgeordneten aus den Alpenländern ist zwar sehr groß, aber den geheiligten Rechten der Profitmacherei hat sie '°ch nie einen Schaden angethan. Einer der Mitunter- ieichner der oben citierten Interpellation Zallingers ist ^ Erfinder des clericalen
Schulantrage?, der Abgeord- Ebenhoch, der im Jahre 1894 über das Gesetz treffend die Regelung der Sonntags- und Feiertags ruhe im Handelsgewerbe das Referat hatte und trotz inner salbungsvollen Reden vom „Tage des Herrn' von der „SonntagSheiligung als Gebot Gottes' die sechsstündige Arbeitszeit im Handelsgewerbe guthieß.« Die Rechte der Profitmacherei sind den „Tagblatt'- ksttn geheiligt durch das gesetzlich erlaubte Autbeu- ^gzsyskln. Uns »st der Gelderwerb auf verbotenem, Zwar durch die Kirche verbotenem
Wege und an b!e ^äen nicht heilig. Dass das Gesetz über dMf' '?tagsruhe im Handelsgewerbe nicht besser, nicht ständiger ausgefallen ist, — liegt dies an der kathol. Moritat des ReichSratheS? „Tagblatt', greis' Dir an den Kopf und frage, ob kein Rädchen entgleist ist! Man musste im Jahre 1894 eben das Möglichste zu erreichen suchen. Gegen eine größere Einschränkung der Handelsthätigkeit an Feiertagen protestierten die Libe ralen mit aller Gewalt. Wer die Beamten auch an Sonntagen an die Kanzlei