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Bücher
Jahr:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Seite 34 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Vogelweider
Umfang: 158 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Signatur: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern-ID: 252374
Fragen zu intervenieren, räumen auch die Bozner Artikel ein, die sonst in schroffster Weise die Freiheiten der Stadt betonen 30 ). Nach all dem scheint es von vornherein festzustehen, daß wir in Bolzano nicht ähnlich günstige Bedingungen für eine fachgemäße und beschleunigte Rechtssprechung in Handels- und Marktsachen erwarten dürfen wie in den vorerwähnten anderen deutschen Städten (vor allem in Nürnberg). Die Gerichtsbarkeit in Handels- und Marktsachen war also — die Marktpolizei ausgenommen

— ganz dem ordentlichen Ge richte überlassen. Hier allerdings haben jene Erleichterungen Platz gegriffen, die dem deutschen Gerichtsverfahren eigentümlich sind. Auch Bolzano kennt die Institution der Gastgerichte. In den Bozner Artikeln 31 ) findet sich die auch sonst in deutschen Stadtrechten häufig anzutreffende Bestimmung 32 ), daß die Markttage neben den Malefizsachen ausschließlich den Gastrechten vorbehalten sein sollen. Aber auch außerhalb der Marktzeiten waren außerordent liche Tagsatzungen

, in Tirol sonst „gefrumbt recht' genannt 33 ), in Bolzano schon im 13. Jahrhundert üblich und bereits in dieser frühen Zeit läßt sich die Einräumung kürzerer Ladungsfristen für Fremde 34 ) und die besonders wichtige Bestimmung erkennen, daß bewegliche Pfänder (vor allem wohl Waren), soweit Fremde als Gläubiger oder Schuldner daran beteiligt waren, binnen 24 Stunden ausgelöst oder andernfalls nach Ablauf dieser Frist versteigert werden mußten 35 ), während sonst noch die L. O. des 16. Jahrhunderts

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