auf daS Comito zu erhebe». Freilicli, wer sich auf den Boden der heutigen Ausschußanträge stellt, erhebt dadurch thatsächlich deu Vorwnrf, daß jenes Comito von 1859 die Landesrechte preisgegeben nnd nnr die Ständegliedernng beibehalten, daß eS daS Wesen geopfert nnd nnr die Form be wahrt habe. Dnrch meine bisherige Darstellung glaube ich aber vom rechtshistorischen Standpunkte auö die Vertheidigung gegen diesen Vorwnrf fchou gegebeu zu haben. DaS Comitv — daS erficht man deutlich aus den VerhandlungS
auch beseelt vom Geiste des Diploms, ans dessen einsamen Boden der Landtag heute sich stellen soll. Meine Herren! (znr rechten Seite gewendet) - dieses Statut, das Kind des Diploms, wird wohl Ihren staatsrechtlichen Ansprüchen genügen? Ich constatire heute i>ie Thatsache, daß manche Mit glieder des Hauses, die auf der rechten Seite des- »ss? selben sitzen, sich sehr lebhaft für dieses Statut ereifern und dasselbe als ein kostbares Kleinod, als ein wahres Schatzkästlein tirolischer Landesrechte
als ein Grund gesetz, somit bindend sür die Krone selbst, so daß an der LandeSordnung ohne Zustimmung des Land tags selbst kein Jota mehr geändert werden kann. Es hieße Wasser in den Jnn tragen, wenn ich mich heute noch nnstrcngen wollte, auseinander zu legen, wie der Tiroler Landtag selbst sich rück- haltsloS auf den Boden dieser Landesordnnng ge stellt hat nnd wie er nun den einmal gethanen staatsrechtlichen Schritt nicht eigenmächtig wieder zurückziehen darf; aber auf einige Thatsachen, die ein Helles
Licht auf den NechtSstand werfen, er laube ich mir doch die Herren aufmerksam zu machen. Wer kann denn in Abrede stellen, daß ein Land tag, der die Herren Dr. v. Grebmer, Dr. Pfretsch- ner, v. Sartori, v. Eyerl, Baron Ingram, v. Rieca- bona in den ReichSrath entsendete, ohne Rückhalt sest und ohne Schwanken aus dem Boden der Febr uar-Vcrfaffnng staud? Neulich hat uns der Herr Baron Giovanelli Aufklärung darüber gegeben, wie die ReichsrathS- Abgcordncten, die der Landtag entsendet, eine staats