. ' Wir bitten nun, uns Salurnern noch einmal Ge legenheit zu geben, uns zu den Behauptungen der „Libertä' zu äußern, dann mag sich jeder selbst seine Meinung darüber bilden, wessen Darstellung einer Richtigstellung „per amore della veritä e della a-u- stizia' bedarf. Die „Libertä' bestreitet, daß Kinder, die von der Kommission als deutsch bestimmt wurden, der ita lienischen Schule zugeteilt wurden; die Kommission habe nur die Tatsachen festzustellen, auf Grund de ren nach Vornahme anderer Erhebungen
die poli. tische Behörde die Zuteilung, zu der einen oder an- deren Schule vornehme. Wir haben nun nie daran gezweifelt, daß die Zuteilung durch die politische Behörde ersolgt; wohl aberhaben wir selbstverständ lich und mit Recht angenommen, daß diese Zuteilung durch das Zivilkommissariat auf Grund des Kom missionsergebnisses und nicht im Widerspruch demselben erfolgen müsse. Denn, da es sich darum handelt — wie der Artikel ja selbst zugibt — die Sprache der einzelnen Familien festzustellen
nach den eigenen Angaben als in der Familie vorwiegend gebrauchte Sprache zu Protokoll festge stellt. Das hinderte aber die Behörde nicht, von den 26 Deutschen noch 11 abzukommandieren und der italienischen Schule zuzuteilen mit der 'vahrhaft un glaublichen Begründung:... aus dem aufgenomme-- nen Protokoll gehe hervor, daß die in der Familie des Betroffenen vorwiegend gebrauste Sprache die italienische ... sei. Diese Behauptung ist zwar be züglich der oben erwähnten 11 Parteien eine glatte Unwahrheit; davon
^ holt werden müsse, so berufen wir uns auf die Wi' Verlegung, die dieser Gedanke in den letzten Jahren seitens unserer Blätter immer wieder erfahren hat. Uns berührt im vorliegenden Falle diese Auffas sung nur insoferne, als man von oben anscheinend die nationale Zugehörigkeit nicht nur nach der F a. Milien spräche, sondern dort, wo es für die italienische Schule günstiger erscheint, auch nach der Endsilbe des Schreibnamens und nach der Herkunft der Familie bestimmen will. Davon weiß das De kret
der in die italienische Schule gezwungen werden. Richtig ist, daß sowohl im Vergangeilen als auch in diesein Jahre nicht nur bei uns, sondern auch in unseren Nachbargemeinden Deutsche auf diese Weise ihrer Schule gewaltsam entzogen wurden. Oder sind der Behörde, um nur einige anzuführen, die Fälle der Familien Maier und Mattivi in Salurn und Putttscher in Margreid wirklich unbekannt? Es sind dies Fälle, die so klar sind, daß selbst die Beamten, die in Schulangelegenheiten zu uns kä mmen, dies zugeben mußten