in den Schulkanzleien statt. t Schulsprengel für die Volksschule in der Schulgasse (altes Schulhaus). Dieser Schule gehören die Kinder an, welche in folgenden Gassen wohnen: Höttingergasse, Riedgasse, Weiherburggasse, Schneeburggasse von L bis 1L, Kirchgasse, Dorf¬ gasse, Bachgasse, Bildgasse, Bauerngasse, Schießstandgasse, Schulgasse, Umgebung Idr. Atz bis 4 V, Probstenweg. II. Schulsprengel für die Volksschule in der Höttingerau (neues Schulhaus). Kirschentalgasse
, Höttingerau, Fürstenweg, Umgebung von Nr. 6 bis 25 und 52, Schneeburg¬ gasse 16 bis 52, Frauhittslraße, Untere Feldgasse. Die schulpflichtigen Kinder haben zur Einschreibung in Begleitung ihrer Eltern oder Stellver¬ treter vor dem Schulleiter zu erscheinen; jene, welche schon eine Schule besucht haben, haben die letzten SchuLnachrichten vorzuweisen. Neueintretende Schüler haben den Gebnrts-, Impf- und Heimat 'chein beizubringen. Wer