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Maiser Wochenblatt
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Seite 4 von 12
Datum: 01.10.1910
Umfang: 12
d. I., vormittags von 8 Uhr 30 Min. .bis 9 Uhr 40 Min. eine votlkommcne Betriebs unterbrechung infolge sehr dringender Arbeiten im Maschinenhause stattfindet. Die gewerbliche Fortbildungsschule beginnt das Schuljahr am Sonntag, den 2. Oktober, mit der Einschreibung (siehe Kundmachung im Inseratenteil). Die Bedeutung dieser Lehranstalt ist den interessierten Kreisen gewiß hinlänglich bekannt. Nur möchten wir auch Heuer wieder darauf Hinweisen, daß gerade eine solche Schule, der die Unterrichtszeit sehr knapp

der Schule. Einige Klassen Mittel.- schule entheben durchaus nicht von der Fort bildungsschulpflicht, denn eine Mistelschule ist eben keine gewerbliche Lehranstalt. Die Schulleitung wird gewiß niemanden znm Schulbesuche zwingen, der nicht dazu ver pflichtet ist, denn sie hat auch lieber weniger Mühe und Plage. Zum Schulbesuche sind sämtliche Lehrlinge der Stadt und der beiden Maiser Gemeinden verpflichtet, wenn sie nicht die Handelsfortbildungsschule besuchen oder sonst einen mindestens gleichwertigen

Unterricht genossen haben. Bäcker-, Metzger- und Kcllnerlehrlingc sind genau so fdrtbil- dungsschulpflichtig, ivie alle übrigen; nur können sie sich bei der einen oder der anderen der beiden Fortbildungsschnlen melden. Wahrscheinlich iväre für diese Art Lehrlinge die Handclsforzbildungsschule sowohl hinsichl- lich der Unterrichtszeit geeigneter rmd prak tischer als die gewerbliche Fortbildungsschule. Das hohe Schulgeld (30 K) dürfte aber manchen vom Besuche der crstcren Schule abbringen und cs wäre

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