wünschten, wäre es diese: .Da in. unsern Thälern und..auf unsern Bergen die Wege bis zur Schule lang und im Winter oft von der Art sind, daß sie det Gesundheit der kleinen Kinder schaden, und die Verstandesentwicklung bei den Kindern auf dem Lande erst später eintritt, so könnte man wohl füglicher die verpflichtende Schulzeit vom 7. bis zum 14. Jahre ansetzen. Die meisten Lehrer auf dem Lande würden diese Anordnung mit Freude begrüßen. Denn was kann man viel Gescheidtes auS einem Kinde heraus
und in dasselbe hineinbringen, wenn eS die Schule in jenem Jahre verläßt, in dem der Verstanv anfängt, aus seinen Aeuglein herauS- zugucken? Die Wiederholungsschule sollte aber vom 14. bis zum 18. Jahre dauern. 2) „Sind die Schüler zum Besuch der Schule verpflichtet?' Ohne uns lange hin und her zu besinnen, antworten wir mit einem festen, entschiedenen Ja Man darf wohl nicht die Gründe angeben, warum die Kinder zum Besuch der Schule verpflichtet sind. Es ließen sich in der That so viele anführen, daß man be fürchten müßte
, damit viel zu weitläufig zu werden. Schaut nur in jene Länder, in denen der Schulbesuch nicht streng verpflichtend ist, und ihr werdet mit Freude ein Gesetz begrü ßen, das aus dem Menschenthierlein einen Menschen bildet. Was ihr von einem Zwang faselt, hat keinen Sinn. Gebt. mir ver nünftige Eltern, und sie schieben aus freiem Stück ihre Kinder in die Schule. Wollt ihr aber nicht auf einige Stunden jenen un natürlichen und grausamen Eltern die Kinder entreißen, die sonst dem Müßiggänge, dem Bettel oder dem Geize
könnte dem Lehrer in den Sack fallen; nur sollte er dann jenen Kindern, die ohne ent schuldigenden Grund von der Schule ausbleiben, einige Privatlectio-