Lichtseiten deS Tiroler Volksschulwescns, welche die angezogenen Be richte anführten, treten insbesondere folgende hervor: a) Die über ganz Tirol verbreiteten Volksschulen, welche so zahlreich sind, daß ein jeder Ort zu einer Schule zugewiesen ist, uud jedes schulfähige Kind des unentbehrlichsten Unterrichtes theilhaftig werden kann. l>1 Die verschiedenen Gattungen der Volksschulen, womit alle Bedürfnisse berücksichtiget werden, unter welchen vornehmlich die vielen Haupt- und Mädchen schule
zu einer bestimmten Jahres- oder Festeszeit, z. B. zu Ostern, sogleich abzustellen, und der Unterricht so lange fortzu setzen, als »och einzelne Kinder in der Schule erscheinen. Sodann ist in alle» jene» Orte», wo bisher nur eine Winterschule stattfand, mit Zuziehung der Geniciiidc- Vorsteher zn berathen, ob nicht eine Sommerfchule in der Art sogleich herzustellen sei, daß die Jugend die Schule entweder in einigen Morgenstunden, oder au einigen Wochentagen besuche, wo dann für die Lehrer und Schüler noch Zeit
und ohne eine besondere Genehmigung der Statthalter« er richtet werden. In Betreff der im vorliegenden Berichte vorkommenden Anträge und Verbesserungen bemerke ich, daß eS bezüglich des schulpflichtigen Alters bei den bis herigen Bestimmungen in der Regel sei» Verbleibe» habe, daß jedoch da, wo dke Kinder mit vollcndctcin 6. Lcbcusjahrc unabwcisli'cher Lokalhindernissc Wege» aner- kannterwcise nicht im Stande sind, die Schule zu be suchen, Aiisnahmc» stattfinden könne»; nur haben jene die Schule in einem gleichen
, durch die Distrikts- Jnspektorc» im Benehmen mit den Bezirkshauptleuten über die Frage, ob nicht iu alle» jeueil Orten, wo bis her nur eine Winterschule stattfand, eine Sommerschulc in der Art sogleich herzustellen sei, daß die Jugend die Schule entweder in einigen Morgenstunden oder an eini gen Wochentagen besuche, und wie dieses auszuführen wäre, eine Verhandlung pflege» z» lassen und den Er folg derselben seiner Zeit gefällig hieher mitzutheilen. Zn dem regen Sinne unseres Volkes für alles Gute und Nützliche