¬Die¬ Südtiroler Frage : Entstehung und Entwicklung eines europäischen Problems der Kriegs- und Nachkriegszeit
Vernachlässigung der staatlichen Anhangstuiiden ihr verschlossen. Auch der neue Einheitstext vom 22. Januar i92'5, der die italienischen Schulge setze zusammenfaßte, eri aübte''ausdrücklich den Privatunterricht, sogar in schulmäßiger Form. Artikel 169 gewährte den Eltern oder deren Stellvertretern das Recht, auf eigene Kosten für den Unterricht des Schulpflichtigen Sorge zu tragen, falls sie nach weisen könnten, daß sie dazu in der Lage seien. Den Schulpflich tigen, die die öffentliche Schule nicht besuchten
, lag ob, nach Ab lauf des i4. Lebensjahres nachzuweisen, daß sie die Entlassungs prüfung der Ergänzungsschule oder einer anderen auf die Volks schule folgenden Schule mit gleichviel Jahrgängen bestanden hätten, und diese Prüfung zu wiederholen, bis sie die Entlassung erhielten. Indessen die lokale Verwaltungspraxis machte mittels Ausführungs bestimmungen der Unterprafektur-Schulabteilungen den Deutschen die Anwendung des Verfahrens unmöglich, indem den Kindern, die keine öffentliche Schule
besuchten und nach Älter und Fortschritt einer der durch die Bestimmungen des Schulgesetzes bereits ita- lianisierten Klassen angehörten, der Nachweis auferlegt wurde, daß sie den häuslichen Unterricht nach den neuen Programmen und Lehrplänen von einer Lehrperson erhielten, deren Befähigungsnach weis für die Unterrichtserteilung in italienischer Sprache von der Behörde anerkannt worden war. Die Kinder aber, die nach Alter und Fortschritt einer Klasse angehörten, die in der öffentlichen Schule