65 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1893/29_11_1893/SVB_1893_11_29_6_object_2443384.png
Seite 6 von 12
Datum: 29.11.1893
Umfang: 12
gewesen sein, da ja ein vielersehnter Ferien tag untergieng. In Wien jedoch wurde den Schülern die Freude am allerhöchsten Namenstage noch dadurch erhöht, dass denselben: schon am vorhergehendem Tage Ferien bewilliget^ wurden. 5 Einen ^seltsamen Contrast bildete hiezu die k. k. Fachschule von St. Ulrich, an welcher sowohl am Samstage, ? als 'auch am hohen Namensseste selbst „Schule' anbefohlen wurde. Klausen, 26. Nov. (Unglücksfall.) Gestern M abends wurde nahe bei .Klausen an der Bahnstrecke Johann Kerschbanmer, Herzlajer

k. k.Landesschul- rathes, die Einschulung betreffend, angethan. Wir haben erwartet, dass gegen diesen Erlass Mehreres geschrieben würde. Da wir aber blutwenig darüber lasen, so scheint es uns angezeigt, etwas zu bemerken. Was? Zu sagen haben wir, dass durch die Durchführung dieses Erlasses das Schulwesen stack geschädigt, nahezu vernichtet wird, indem der Zweck der Schule nicht erreicht werden kann. Dies erklären hier erprobte Lehrer und Katecheten ein stimmig. Dazu würde den Gemeinden eine neue uner trägliche

Last aufgebürdet. Hier bei uns müsste man ein Schulhaus bauen sür die Kleinigkeit von 40.000 sl. Man schützt Schonung des Landessondes vor wegen Pensionierungen. Aber hier ist das Sparsystem nicht am rechten Orte angebracht. Die Güte der Schule und die Schonung der Gemeinden ziehen vor. Sparsamkeit ist geboten, aber auf einem andern Wege. Man spricht hohen Ortes von Bildungs-Niveau; aber durch die Durchführung genannten Erlasses wird die Bildung der Kinder ungemein erschwert

. In dieser Angelegenheit sollen alle Factoren zusammenwirken, die bestehenden Schulen zu erhalten Die Gemeinden thun ihre Pflicht. Aber es gibt noch andere Factoren. Der kathol.-polit. Verein von Tirol hat nun wieder einmal ein Lebenszeichen gegeben. Ritter Dr von Graf hat erklärt, dass das Volk die Schule haben werde, wie es sie wünscht. Warum will dann der hohe Landes- schulrath hier dreien Gemeinden die bestehenden Schulen aufheben, welche von ihnen selbst erhalten werden, ohne den Landesfond zu belästigen

kein Vertrauen, sondern man hier der Ueberzeugung, dass die hohen Herren sich an Paragraphe klammern, und dazu sind die Recurse noch mit Unkosten ver bunden. Hier lebt ein Expositus in einer kleinen Gemeinde. Derselbe hält, da er 30 Jahre Schule gehalten, auch hier die Schule aus Barmherzigkeit gegen, die arme Gemeinde und die Kinder, im Durchschnitte 24 an Zahl, welche aus triftigen Gründen in eine andere Schule nicht geschickt werden können. Dieser Expositus hat ge nannte Schule gratis übernommen

1
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1877/27_01_1877/SVB_1877_01_27_1_object_2493113.png
Seite 1 von 12
Datum: 27.01.1877
Umfang: 12
Mfg. Dr. Albert Jäger. Derselbe charakterisirte in seiner Rede zunächst den Standpunkt, welchen die damalige Regierung in Bezug auf die Schule einnahm und sodann den Standpunkt, welchen der vom Landtage gewählte Ausschuß in Uebereinstimmung mit dem Lande einzunehmen hatte. Der Standpunkt der Regierung ist im Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 Artikel 17 und in dem Gesetze vom 25. Mai 1868 über das Verhältniß der Schule zur Kirche §. 1 ausgesprochen. Nach diesen Gesetzen steht die oberste

Leitung und Aufsicht über das gesammte Unterrichts- und Erziehungswesen dem Staate zu. Nur die Besorgung des Religionsunterrichtes und der Religionsübungen bleibt der betreffenden Religionsgesellschaft überlassen. Sonst aber ist die Kirche von jedem Einstufst auf die Schule ausgeschlossen. Der Standpunkt des Ausschusses ist, wie Msg. Jäger weiter ausführt, ein theilweise dem Standpunkte der Regiemng entgegengesetzter, weil er sich auf dem kirchlich-historischen Boden befindet und die Ver bindung

der. Kirche mit der Schule aufrecht erhalten will und zwar nicht blos aus Opportunist, sondern aus Prinzip. Die Kommission glaubte, daß der Kirche das historische, Recht, welches sie sich auf die Schule erworben hat, nicht verkümmert werden darf, und daß es widersinnig wäre, in einem ganz katholischen Lande die Schule zu. säkularistren. Das natürliche Verhältniß ist, daß die Schule eine Hilfsanstalt der Eltern sei. Eine Hilfsanstalt für katholische Eltern

2
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1895/12_06_1895/BTV_1895_06_12_7_object_2959110.png
Seite 7 von 8
Datum: 12.06.1895
Umfang: 8
. Die Neuanschaffung der Bekleidung inclusive Uni- sormirung, sowie die Kosten zur Reise zur und von der Schule, weiters das von den Angehörigen den Schülern bewilligte Taschengeld von zusammen circa 100 fl. sind in diesem Betrage nicht inbegrisfen. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung dieser Schule, der Unterrichtsplan, die Hausordnung und die Disziplinaroorschristen können bei den k. k. Forst« und Domänen-Directionen in Innsbruck und Salzburg und bei der k. k. Forst- und Domänen- Verwaltung in Hall

eingesehen werden. Bei letzterer sind auch Programme gegen Vorher- einsendung von 25 kr. und 3 kr. Porto, zusammen 28 kr., portofrei erhältlich. Der Aufnahme werden zu Grunde gelegt folgende Aufnahmsbedingungen: Die Bewerber um den Eintritt in die k. k. Förster schule haben ihre eigenhändig geschriebenen und vor schriftsmäßig gestempelten Gesuche bis IS. Juli I89S bei der k. k. Forst- und Domänen-Direction in Inns bruck zu überreichen. Dem Aufnahmsgesuche, welches bei den auf ein Staatsstipendium

eine tiefere Gesundheitsstörung eintritt, werden der bezirks- ärztlichen Snperarbitrirung unterzogen. 3. DaS Abgangszeugniß der. mit gutem Erfolge absolvirten vollständigen;' das ist'dreiklassigen Bürger schule oder von 3 Jahrgängen des Untergymnasiums oder der Unterrealschule. 4. Die Bestätigung einer wenigstens einjährigen Verwendung bei den Arbeiten und verschiedenen Ver richtungen der Forstwirthschast und ihrer Nebengewerbe. 5. Der Heimatschein. 6. Ein Sittlichkeits- und Wohlverhaltnngs-Zeugniß

6
Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1894/02_04_1894/BTV_1894_04_02_9_object_2953744.png
Seite 9 von 10
Datum: 02.04.1894
Umfang: 10
-Uuterreal- schule oder Militär-Akademie Für solche in Trieft, Mitterburg oder Pola geborene Jünglinge, deren Väter dein Staate vorzügliche Dienste geleistet haben. Statthaltern in Trieft. Karl Graf Ogära 2 Genie-Abtheilung der technischen Militär -lkademie Für Söhne von k. und k. Offi zieren, deren Eltern Jrländcr sind und in k. und k. Militärdiensten tehen, evencuell für solche Jüng linge, welche von irländischen Eltern abstammen und adelig sind. Reichs-Kriegs- . Ministerium. Johann Ostoits und Therese

Für Aspiranten, welche nach der Gemeinde Szent Tanms zuständig sind, ohne Unterschied der Religion- Gemeindevettretung in Szent-Tamäs (Bneser Comitat in llnganl). Jakob von Schellenburg 1 Militär-Unterreal schule oder Militär-Akademie 1. Für Offizierssöhne, welche im Bereiche der Hecresergänzungsbezirke Nr. 16, 79 und !>6 zuständig, oder doch dort geboren sind; 2. sür Offizierssöhne, deren Väter in Regimentern activ dienen oder gedient haben, die sich aus dem Be reiche

-Unterreal schule 1. Für Söhne jener Offiziere serbi scher Nationalität u. griechisch-orien talischer Religion, welche bei den be- standenen croatischen, slavonischen syrmischen und Banaler Grenz-Jn- fanterie-Regimentern oder dem Titler Grenz-Jnf.-Bataillon gedient haben; 2. für Söhne jener k. u. k. Offi ziere besagter Nationalität u. Reli gion, welche aus dem ehemaligen croa tischen, slavonischen, syrmischen und Banaler Militär-Grenzgebiete ge bürtig sind; 3. für Söhne von k. und k. Offi zieren

11