denn? Wenn wir ein clericales Ministerium haben, können wir demselben auch ruhig die Staatsaufsicht überlassen. Wir thun Folgendes: Unser erster Grundsatz ist die Autonomie der Gemeinde. Jede Gemeinde soll sagen, welche Schule sie haben will; 2. wenn in einer Gemeinde eine Privatschnle besteht, welche den Bedürfnissen der Gemeinde entspricht, hat diese das Recht, diese Privatschule zu adoptiren, wodurch sie öffentlich wird und die öffentliche kann dann auf boren ; 3. wurden den bisherigen Gemeindeschulen die Staats
Sie diesen Parasiten der Normalvollsschnle ihr hauptsächliches Einkommen. (Sehr gut!) Wenn ich daher einen Wunsch aus>precheu kann an die Mitglieder der vorgeschrittenen Kronländer, so würde er da hin gehen, daß Sie zur Sicherung unseres Volksschulwesens und in Ausführung des Grundgesetzes von der Schulpflicht, sobald eS ihre Verhältnisse gestatten, an die Aufhebung des Schulgeldes schreiten. Redner bespricht hierauf die Entwicklung der clericalen Schule in Frankreich unter Napoleon III. und ihre Fol gen und sagt
: Wir haben über die Zustände, welche durch die clericale Schule in sittlicher Beziehung in Frankreich her beigeführt wurden, ein merkwürdiges und classisches Acten stück. Als nämlich die deutschen Truppen in die Tuilerien eindrangen, fanden sie dort einen Bericht des sranzösischen Militär-Bevollmächtigten in Berlin, Oberst Stoffel, in wel chem er ein Jahr vor dem Kriege aus dem sittlichen Zustande beider Völker die Niederlage dss Kaiserreiches voraussah. In diesem Berichte, welcher vom August 1869 datirt ist, hieß
ist, um ihre Ein richtungen zu verbessern, oder, was das Allerdringendste wäre, besser unterrichtet und mehr moralisch zu werden.' Der Feh ler der Ansichten, der Irrthum, daß ein weniger unterrichte tes und clerical geleitetes Volk besser zu regieren sei, wurde beleuchtet von der Lohe von Paris, und Thiers, der dem Ge setz vom Jahre 1850 zugestimmt hatte, mußte selbst mit Kar tätschen die Generation niederschmettern, die aus dieser Schule hervorgegangen ist. Erlauben Sie mir noch einige Worte anzuführen, die Professor
Gneist im Jahre 1872 bei der Be rathung des SchulaufsichtSgesetzeS gesprochen hat. Er sagte: „Nach der Schlacht von Sedan, was haben Sie von unseren deutschen Truppen gesehen? Männer, die aus die Knie fielen, um mit dem Kirchenliede ihrer Schule Gott zu danken, ohne zu sragen, ob sie nach Eonsessionen geordnet standen, da kämpfte deutsche Volkserziehung gegen französische Volkser ziehung, d. h. gegen zuchtlose Haufen, die den Pfarrer fürch ten, aber nicht Gott fürchten (Bravo, Bravo, links