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Bücher
Jahr:
1887
Ueber unsere vaterländischen Archive
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Seite 21 von 33
Autor: Heyl, Johann Adolf ; / von J. A. Heyl
Ort: Innsbruck
Umfang: getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Extra-Beilage zu Bote für Tirol und Vorarlberg ; Nr. 227, 228, 230, 231, 234, 238, 240<br />Heyl, Johann Adolf: ¬Ein¬ vergessenes tirolisches Adelsgeschlecht / von J. A. Heyl, 1888. - 1888 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1214. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Ist St. Sebastian in Eschenbach älteren oder jüngeren Ursprunges? / von J. A. Heyl, 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; S. 1761. - Sign.: IV 64.777 <br />Heyl, Johann Adolf: Noch einmal Unterinn und Steineck / [von J. A. Heyl], 1887. - 1887 - In: Ueber unsere vaterländischen Archive ; - Sign.: IV 64.777
Signatur: IV 64.777
Intern-ID: 156187
vet von Habenberg gewonnen wnrde. Es ist dies Herr Jakob von Habenberg, gesessen auf Habenberg, und dazumal Kirchpropst bei St Lucia in Unterinn, Die Urkunde möge hier in kurzem Auszüge folgen: Kunz, der Huber von Casters (heule GasterS), hatte weiland der Kirche St, Lucia 2 Weinberge zu Unter» platten, geheißen „unter dem Berge', geschenkt. Allein nach Km Tode Kunzens fanden sich die Weinberge im Besitze des Ruobe (Rupprecht) von Stil, der davon an die genannte Kirche keinen Zins zahlte

5 Pfund ' Berner gewöhnlicher Meraner Münze an die Kirche St. Lucia in Unterinn. Wenn er durch 2 Jahre Zins und „wispilde' 3 ) »er sitzt, so fallen die Weingüter an die Nachkommen des Kunz von GasterS zurück, und der Siitó' haftet außerdem für. die »ersessenen Zinsen mit feinen Eigen-, gütern, àeufo haftet, er mit seinen Eigengütern für die ordentliche und fleißige Instandhaltung der Wein- berge, auf dass sie nicht „geasamet 4 ), geehrenchert oder poser ' = werben. Die. Partei deS Kunzen, worunter

wieder »her Jacob von häbenbercli* als Kirchpropst aufgeführt erscheint, verspricht ztiletzt'dem Stiler für die Wein- berge Gewerfchàft zu leisten, wenn es die Roth er- fordere (d, h.> für die Rechtmäßigkeit seiner Erwerbung', einzustehen). Die „taedinge' wird doppelt beurkundet und jede 'der beiden Parteien erhält einen der sofort ausgefertigten Briefe. Als Siegler erscheinen: ber Purebart, chumendur zum Lerigenmoge, her Hans von Sparrenbercb f ') vnd ber Jacob von babenberch. Die Zeugen sind: fritzel

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