Dr. Schumacher erwiderte auf die Anregung Geiger's mit dem Hinweise aus § 24 der in Ver handlung stehenden Gerichtsinstruktion, worin dieselbe Einrich tung in Aussicht genommen ist. Auch gegen die Aufnahme einer solchen Bestimmung im Gesetze sei nichts einzuwenden. ' Auf Antrag des Abgeordneten Dr. v. Riccäbona wurde gegen 1 Uhr die Sitzung unterbrochen. . Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 3^ Uhr wurde die Generaldebatte fortgesetzt. In derselben sprachen sich die Abgeordneten Haid, Baron Longo und Klotz
haben. Abg. Baron Longo bekämpfte den Einwand, daß das Grundbuch das Schuldenmachen erleichtere. Er könne nicht denken, daß jemand aus Vergnügen Schulden mache. Kommt der Landwirth in die Lage, Credit in Anspruch nehmen zu müssen, so ist ihm dies sicher sehr unangenehm. Abg. Klotz erklärte, für das Grundbuch stimmen zu wollen, da die Gründe, weshalb er dasselbe früher bekämpfe, durch die heutige Vorlage in Wegfall kommen und seine Hoffnungen auf ein verbessertes Verfachbuch durch den Antrag Zallinger
'. Für Ein führung des Grundbuches stimmten folgende 30 Abge ordnete: v. Aufschnaiter, Alois Baur, Dr. Blaas, Dr. v. Brai- tcnberg, Baron Eyrl, Dr. Falk, Foidl, Geiger, Dr. v. Grab mayr, Haid, Dechant Grander, Dr. v. Hellrigl, Dr. v. Hep- perger, Prof. Dr. Hirn, I. Klotz, v. Kripp, Baron Longo, v. Makowitz, Dechant Nitsche, Prf. Payr, Dr. Pusch, Dr. v. Riccabona, Schneider, Abt Treuinfels, Dr. Wackernel, P. Wel- poner, v. Widmann, Abt Wildauer, Prof. Dr. v. Zingerle und v. Zieglauer. Abwesend waren die Bischöfe