Ä m t s- l a t t zum K. K. priv. Bothen von und für Tirol und Vorarlberg. Domterötag Nr. 35. Zo. August 1827. Circuisce., Die Ausschreibung der Klassen-', Personal- und Erwerb- Steuer für das Jahr 1828 betreffend. Seine Majestät haben mif a. h. Kabinetfchreiben vom 2Z. Juli d. I. anzuordnen geruhet, daß die Kla»ensteuer, die Personalsteuer, und Erwcrbsteuer, so wie diese Abga» ben im lausenden Jahre 1827 bestanden haben, auch für das nächste Jahr 1828 ausgeschrieben, und in derselben Art
«ingehoben werden sollen. Diese von der hohen k. k. vereinten Hofkanzlei unterm Zr. Juli d. I., Nr. 2194, eröffnete a. h. Anordnung wird mit dem Beisätze jur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß hiernach die genannten drei direkten Nebensteuern im Jahre 1828 auch in der Provinz Tirsl und Vorarlberg, und zwar die Klassen- und Personalsteuer nach den Bestimmungen dea a. h. Patents vom sz. August 1817, und den nachge« folgten Verordnungen, und die Erwerbsteuer nach der im Sinne des a. h. Patents vom so. Juni
,i8r? erfolgten Be,' Messung für das IV. 'I'iicnriiur» zu entrichten sind, wor- nach sich sowohl die Behörden, dir eS betrifft, als auch di« steuerpflichtigen Partheien genau zu benehmen haben. Innsbruck, den 16. August 1827. K. K. Gubernlum voi, Tirol und Vorarlberg. Friedlich Grafvon Wilczek, Gouverneur. Anton v. Gasteiger, k. k. Gub.-Rath. Kundmachung Seine Majestät haben mit a. h. Einschließung vom?. August d. I. allergnädigst zu bewilligen geruht, daß an den Lehranstalten zu Innsbruck, Hall
und Feldkirch die großen Ferien in den.Monaten August und September statt finden, was aber erst im Schuljahre i8»8 in Wirksamkeit zu treten hat; daher dasselbe an diesen Orten sür.heuer am 16. Ok tober zu beginnen hat. Dies wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Innsbruck, den 22. August 1827. Kaspar v. Neupauer, k. t. Gub.»SekretSr. Kundmachung. ^ Da die k. sächsische Regierung die Poststation zu Zechist aufgehoben, und dieselbe mit jener in Pirna vereinigthat, so wird die Poststrccke zwischen PcterSwalde
und Pirna auf ein und eine viertel Post sowohl für Aerarial- als Privat» Nitte erhöhe, welche Bestimmung vom 1. August d. I. an gefangen , in Wirksamkeit zu treten hat- ' Dieses wird .in Felge hoher Hofiammcr-Verordnung vom zi. Juli d. I., Z. Zio84, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. . . Innsbruck, den 17. August 1827. Vom k. k. Gubernium ven Tirol und Vorarlberg. < K. v. Froschauer, k. k. Gub.-Selretär. Kundmachung. In Folge der Verhandlungen» die über «ln«n Ein» fpruch g?gcn die Gültigkeit