betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung aus den sq. September d. I. um y Uhr Vormittag in die ser Landgerichtökanzlei angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bet- . getreten geachtet werden würden. K. K. Landgericht Kastelruth, den 2b. August »62g. Joachim v. Mor, Landrichter. 3 Vom freiherrlich von Sternbachischen Landgerichte Sterzing wird hieniit bekannt gegeben; es sey in Folge hohen Gnbernial
AuSrufSpreiS in obige ^2 kr. R.W. besteht, auf den (>. künftige» MonatS September, q Uhr Vormittags, in daiger LapdgerichtSkauzlei Tagsatzung ausgeschrieben, wozu Bauunternehmer mir dem vorgeladen werden, daß ?>er Bau auf dem Grunde der technischen Bemerkungen und dem Voranschlags zu erfolge» habe, und eS sich von selbst versteht, daß die Genehmigung deö wohllöbl. k. k. KreiSamts in Vorbehalt bleibt. Sterzing, den 22. August »kZslZ. Beer, Landrichter» 3 Vom k. k. Land- und Kriminal-Gerichte Feldkirch
der Anwesenden beige» . treten geachtet würde». Feldkirch, den 20. August »L26. K. Ä. Land- und Kriminal-Gericht. Franz Vonbuii, k. k. Adjunkt. 3 Vorlad UngS-Edikt. Vordem k. k. Stadt^ und Landrechte haben alle Gläu biger und alifällige Erben des am 22. Juli d. I. verstor benen Landesschützen-Lieutenaiits Johann Enipl, ihre For- dernng oder aUfälligen Erbrechte bis zu der auf den 1. Oktober d. I. um 10 Uhr Vormittags im Kommissionö- Zimmer Nr. »4 hiemit anberaumten Tagsatzung um so ge wisser anzumelden
und darzuthnn, als widrigenS daSVer- lassenschastS-AbhandlungS-Geschäft der Ordnung nach anögemacht-, und der Verlaß jenen eingeautwortet wer den würde, denen eö nach den Gesetzen gebühret», Jnnobruck, den >y. August ,82». Joh. Ritter v. Jeuull, Präsident. v. Anreiter» Landrath» Linser, Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 3 Bekanntmachung. Johann Jakob Dnelli, Dechant deS Kapitels zu Wurzach und Pfarrer in Eindüruen, traf mittelst Testa mentes vom Jahre ibych die Verfügung, daß je die zwei ältesten
, in nämlicher Linie von seinem Vater Kaspar Duelli abstammenden Verwandten seine zu Schnifis ge legenen Güter alsFideikvmmiß inne haben sollen. Gegen wärtig ist durch den Tod des letzten Besitzers die eine Hälfte hievon erlediget. Daher haben diejenigen, welche hierauf Anspruch machen, ihre Gesuche mit den, Beweise der Abstammung und des Alters bei dem unterfertigten Gerichte bis läng, stens Ende Oktober l. I. zu überreichen. Feldkirch, den ib. August iSsg. K. K. Land- und Kriminal-Gericht. In legaler