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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 116 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
des Gewohnheitsrechtes die Primogeni tur erbfolge eingeführt. Mit Wenzel III., der am 4. August 1306 ermordet wurde, erlosch der Mannesstamm der Pfemysüden. Seinen vier Schwestern wurde von keiner Seite ein Anspruch auf die Thronfolge zuerkannt. Die böh mischen Stände nahmen jetzt für sich das Wahlrecht in Anspruch. Aber del* deutsehe König Albrecht I. erklärte Böhmen mit Mähren für ein erledigtes Eeichslehen, belehnte damit seinen ältesten Sohn Eudolf und setzte es durch, dass die Barone und Adeligen Böhmens

. Böhmen für ein erledigtes Eeichslehen an, das er seiner eigenen Familie verschaffen wollte. Da Heinrich von Kärnten sich bei den Böhmen missliebig gemacht hatte und diese die Krone der zweiten Tochter Wenzels II.. Elisabeth, zu verschaffen suchten, so wendeten sie sich an Heinrich VII., und auf ihre Bitten belehnte dieser am 31. August 1310 seinen Sobn .Johann von Luxemburg mit Böhmen, indem er ihn zugleich mit der Prinzessin Elisabeth vermählte. Noch im nämlichen Jahre wurde Heinrich von Kärnten

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