S04 4. Wer AuSrufpreit wird »st bei der Lizitation bekannt ge geben, und jeder Lizitant hat vor veginn d,r Lijitation eine »autton von 400 fl. E. M. W. W. zu erlegen. 5. Für den Ersteher bleibt da« LizltationS-Protokoll gericht lich »erblndlich, die Verwaltung aber behält sich die hihere Ratifikation vor. Hall, den 14. Juli I836. Miller. Lizitations-Kundmachung. (lll. 2) Es wird HIemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 10. August d. I. Vormittag um 9 Uhr wegen Lieferung
ge macht, daß am 12. August d. I. Vormittags 10 Uhr in der Rentamtskanzlei dahier nachstehende dem Staatsdomainen- sonde gehörige Realitäten und Gerechtsamen im Wege der öf fentlichen Versteigerung an den Meistbiethenden inPacht über lassen werden, als! X. Die in der Gemeinde Pfassenhofen, Landgerichts Telfs, befindliche, zum Schlosse Hörtenberg gehörige Maierei, be stehend in einer Feuer- und Futterbehausung nebst Fruhgaril, dann in beiläufig 6 1/2 Jauch Aecker und 25 Tagmahd Wies grund