Stoekhammer, nämlich dem Vater d«>! . . . Erblasserin noch 4 Kinder, Anton, Maria Katharit»«>' > A Von.dem k. k Landgerichte Dvrnbirn wird durch ge, Anton und Franz Anton Stockhammer zwischen den.Jah- ! genwärtigeS Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, ,ren »687 und 1697 erzeugt haben, von welchen aber un» ! bekannt gemacht: ' bekannt ist, ob sie auch Abkömmlinge hinterlassen haben, ! Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eineS oder ob noch solche vorhanden sind, oder nicht. j Konkurses
weder Anton ètivaS vernehmen ließ, uud auch der für ihn aufge>iellte Lacedelli, noch seine allfällige eheliche Defendenz sich bei Kurator, ungeachtet seinen Nachforschungen von gedach- hillerzeichnelem Landgerichte gemeldet haben, so wird nun tem Peter — nicht das Mindeste habe in Erfahrung brin» derselbe auf weiteieS Ansuchen hiemit sür Todt erklärt, ßen können; folglich derselbe'als todt vermuthet werden , nnd sohln dessen Liachlaß seine-: rechtmässigen Erben ein- muß
) so wird er auf iviederholteS Ansuchen der Joseph geantwortet werden. Anton Petecischen ErbSince^essenlen hiemit für' bürgerlich K. K. Landgericht Ampezzo, Cortina den 12. Juni FgiS. todt erklärt. v. Pa n izza, Landrichter. K. K. Landgericht Dornbirn den 8 Juni 1818. — ' ' Dr. Mosbruggcr, t. k. Landrichrcr. 2 T 0 d e S - E r k l à r u n g. Nachdem die unrevm 10. November 1814 kssentlich Z E d i k t a l - V 0 r l a d un g. aufgeforderten — schon über zo Jahre unbekannt wo ab- Bereits am 4. Jänner d. I. iji Maria
Stockhanimer wesende drei Brüder Johann Joseph, Joseph Anton, ledigen Standes mit Hinterlassung eines nicht unberrächt- nnd Kaspar Schivendinger von Hatlerborf innerhalb der lìchen Vermögens, nnd zweier lehtwilligen Anordnungen anberaumten Jahres - Frist , das unterzeichnete Landgericht ju Macrey verstorben. auf keine Weise in die Xenmiß ihres Lebens oder Aufent« Ihre Eltern waren Joseph Stockhammer und Anna Halles gesetzt; auch der sür sie dieserwegen bestellte Kura, Gsnrner zu Matrey
, von welcher aber keine Abkömmlin- lor Anton Mayer im Hauerdorf, ungeachtet seines ange- Zcn mehr vorhanden seyn sollen. strengten Nachsorschens von den genannten Brüdern nichts Solcher gestalt ivird die Zte Linie, nähmlich die der erfahren habe, so werden diese drei Brüder Johann Jo- Großtltern sammt den Gelchwistern der Eltern und ihren seph, Joseph ?lnton, und Kaspar Schwendinger, auf Nachkömmlingen zur Erbschaft ob intesrsrv berufen. das von den ErbS - Jntressenten neuerlich gestellte Ansu« Die vaterseitigen Großeltern