von Postanweisungen auf Grund besonderer Übereinkommen und im Wege der Auswechslungs postämter stattfindst: Ost» und Südaustralien, Neu-Südwales, Queensland, Diktoria, Kanada, England, Bereinigte Staaten von Nord-Amerika, Koftarica, Englisch-Jndicn, Malta. Für die Staaten ad 1.) beträgt die Ausstellungsgebühr 28 Cents, für je 50 Lire oder einen Bruchteil davon, für die Staaten ad 2) beträgt diese Gebühr 25 Cents, für je 25 Lire oder einen Bruchteil davon. Auster der erwähnten Gebühr find Zuschlagstaxen
für die nach den folgenden Staaten gerichteten Postanweisungen auszuzahlen: Kanada 125 Proz., Dänemark 6 Proz., Ägypten 5 Proz., Griechenland 11 Proz., England und englische Kolonien 10 Proz., Norwegen 50 Proz., Holland 100 Proz., Spanien 44 Proz., Bereinigte Staaten von Nord-Amerika 125 Proz., Schweden 5 Proz., und Schlveiz 60 Proz., Selbstverständlich sind die Postanweisungen, welche nach Ländern, die unter den soeben bezeichneten nicht erwähnt sind, versendet werden, dieser Zu- schiagstaxe nicht unterworfen