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Bozner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 24.06.1913
Umfang: 8
von Normaltafeln, durch welche die Touristen auf das Schließen der Hagtüren (Gatter) aufmerk sam gemacht werden, ins Auge zu fassen'; ein Antrag der Akad. Sektion München: „Die Beschlüsse der letztjährigen Hauptversammlung betreffend die Hütten im Winter sind streng durchzuführen'. Die Sektion Innsbruck stellt folgende An träge: 1. „Alle Druckschristen des D. u. Ge. Alpenvereines, besonders dessen Veröffentli chungen („Zeitschrist', „Mitteilungen' usw.), Haben fortan (die „Zeitschrist', wenn sie be reits

gesetzt jist, und die „Mitteilungen' vom h. Jänner lylq an) ausschließlich in deutschen Buchstaben (Bruchschrlft) zu erscheinen. Dieser ^Grundsatz hat auch für die Wegtafeln und Landkarten des D. u. Ge. Alpenvereines mög lichst zu gelten. In der Amtssprache, des D>. u Ge. Alpenvereines und in dessen Veröffent lichungen find entbehrliche 'Fremdworter zu - '-meiden, wobei Sektion durch Ortsgruppe oder Zweig zu ersetzen ist. Den Sektionen wird gleiches vorgehen empfohlen.' . »l«»» Gelting' (Stidttroler

des D. u. Ge. Alpenvereines hat zu lauten: Zum Bezüge der Studentenherbergs-Ausweise sind berechtigt: deutsche Hochschüler, 2. deut sche Mittelschulabgänger (Abiturienten), Z. deutsche Mittelschüler nach Vollendung des;6. Lebensjahres; b) Inhaber von Studentenher- bergsausweisen des D. u. Ge. Alpenvereines, sowie von Hohenelber Schülerherbergsauswei sen (;e Jahre Mindestalter) entrichten in den Schutzhütten des D. u. Ge. Alpenvereines) keine Eintritt (Hüttenbenützungs-) Gebühr und erhalten dort unentgeltliches

anständiges Nachtlager. Den Sektionen wird sür ihre Hüt ten der gleiche Vorgang empfohlen.' 5. Naturschutz. „Der Hauptausschuß wird beauftragt, bei den beteiligten Regierungen da hin zu wirken, daß in allen zum Arbeitsge biete des D. u. Ge. Alpenvereines gehörenden Landern, die ausreichende Gesetze oder Vor schriften zum Schutze der Alpenpflanzen und der Naturdenkmale überhaupt noch nicht be sitzen, solche ehestens erlassen werden, daß in den Volks- und Mittelschulen des Deutschen Reiches, Oesterreichs

und Liechtensteins durch jährlich wiederkehrend^ Belehrungen bei den Schülern Verständnis (für Schonung und Schutz der Älpenpflanzen und Naturdenkmale geweckt werde. Im Bedarfsfalle sind den Regierungen Mustergesetzentwürfe vorzulegen. In den„Mit- teilungen des D. u. Ge. Alpenvereines ist der Schutz der Alpenpflanzen ' und sonstigen Na turdenkmale durch geeignete .Aussätze und Mit teilungen nachdrücklich zu fördern; insbesondere sind Ausschreitungen und Verwüstungen un- nachsichtlich zu rügen, womöglich

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