Verttag geltend zu machen. Die deutsche Regierung, die der Vergewalttgung keinen Widerstand entgegensetzen kann, weil bas Volk eben wehrlos ist, trifft alle Vorkehrungen für die- drohende außergewöhnliche Notlage. Sie erließ ein Alkoholverbot, schloß die Metall- und Goldein kaufsstelle, verschärfte die ftemdenpolizeilichen Vor schriften und sucht vor allem bas ganze deutsche Volk zu einen. Der Konsens des 8 49 des österr. Allg. Bürgerl. Gesetzbuches Hinsicht lich der Ehe der minderjährigen Söhne
abverkangt wirb, ist auch in Hinkunft bezüglich der Eheschließung der Söhne erforderlich, bis dieselben das 25; Lebens jahr vollendet haben. Auf die großjährigen Söhne, denen der väterliche Konsens verweigert wird, wird das Recht, das K 52 Gewalt des Allg. Bürgerl. Gesetzbuches vorsieht, ausgedehnt. In Fällen, wo Ehen von großjährigen Söhnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, eigen mächtig gtschlossen wurden, steht dem Vater das Be» streitnngSrecht nach § 96 des Allg. B G. zu, jedoch