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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 11.04.1885
Umfang: 12
-Vernrdnnngen geregelt. Nach der -..neder- vereimguug Tnols mit Oesterreich erfolgten mehrere Anfragen der Gerichte über die Anwendbarkeit jener Stellen des einzusühreuden allg. b. G. B. und der westg. Gerichtsordnung, welche oie Existenz der Grund bücher voraussetzen, worauf mit Hofdecret vom 24. December 1814 Nr. 5827 die Allerhöchste Ent schließung erlassen wurde, „dass jene Stellen der „westg. Gerichtsordnung und des demnächst in Wir ksamkeit zu setzenden allg. b. G. B., welche die Exi stenz

der Grundbuchs- und Landtaselverfussnng vor naussetzen, bis zur erfolgenden Einführung der Grund bücher außer Anwendung seien und in ollen unter „denselben begriffenen Fällen nicht nach besagten „Gesetzen, sondern nach den vor Einführung des „italienischen und baierischen Rechtes in Tirol und „Vorarlberg bestandenen Gesetze und Verordnungen „zu entscheiden sei'. Nachdem die Einführung der westg. Gerichtsord nung schon am 15. September 1314, jene des allg. b. G. B. aber in Nordtirol und Vorarlberg am 1. Juli

und Anwendung haben, als nach der galiz- Gerichtsordnung und dem allg. b. G. B. sich auf die Landtasel oder auf Grundbücher bezogen wird, dass es also in allem übrigen, folglich auch in Rücksicht auf das Pfandrecht an beweglichen Sachen, lediglich bei den Bestimmungen des allg. b. G. B. sein Verbleiben habe. Als diese älteren für Tirol gegebenen Gesetze bezeichnet dieses Hofdecret ausdrücklich folgende: Das Hofdecret vom 12. März 1792 Nr. 5, 10. Juni 17 UZ Nr. 111. 4. März 1803 Nr. 597 und 7. März 1805

der Pfandrechte in Tirol (italienisch Innsbruck 1318, deutsch von Dr. AloiS Fischer »n Salzburg übersetzt, Innsbruck 1823) über diese Rechtsfrage Folgendes erklärte: ES gebe in Tirol und Vorarlberg sowohl anwendbare als unanwendbare Paragraph« des allg. b. G. B., welche sich auf öffentliche Bücher beziehen, anwendbar seien jene, welche, wenn sie auch eine Eintragung in die öffentlichen Bücher vor schreiben, doch nichts mit der tirolischen Verfachnng Unvereinbares enthalten, also mit den diessalls in Tirol

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