und die von ihr ab-- hättgigen Körperschaften, die Provinzen und Ge> meinden, die Wohltätigkeitsinstitute und jene Jn> stitute, welche anerkannte und gesetzlich konstituier« te ähnliche, wohltätige Zwecke haben, die Unter richtsinstitute, Kunstakademien, die Dante Alighieri- Gesellschaft, das Rote Kreuz, die nationale Schiff fahrtsgesellschast, Kirchengüter, soweit sie Kultus und Wohltätigkeitszwecken dienen, Volkswohnhäu ser, die Häuser der Staatsangestellten, Provinzial und Demeindebeamten, und endlich die Baugenos