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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 20.02.1903
Umfang: 8
mittln und materiell unterstützen. / Die Vermittlung hätte darin zu bestehen, daß die Ge werbegenossenschaften die Agentur für die Anstalt resp, für deren vorerwähnte Zweigniederlassung übernehmen, die Ver- ficherungsm:Meldungen entgegennehmen, dieselben der Zweig niederlassung bekanntgeben, die Prämien in kleineren Be trägen einHeben und diese an die Kasse der Zweigniederlassung periodisch abführen. Die Uebernahme einer solchen Agentur gewährt den An spruch auf die von der Leitung der in Rede

stehenden Zweig niederlassung ihren sonstigen Agenten für deren Mühewal tung gewähre Entlohnung, d. i. bei der Volksversicherung cme Inkassoprovision von 3 Prozent jeder Einlage. - Besagte Leitung hat sich übrigens bereit erklärt, auch Meisterkrankenkassen, welche die Agentur übernehmen, hiefür in dem vorbezeichneten Ausmaße zu entschädigen. Die mäteriÄle Förderung der freiwilligen Alters- und Jn- validitätsversicherung ihrer Mitglieder bei der fraglichen An stalt bezw. bei deren mehrgedachter

, zu verwenden wären. . Dieser Fond lväre zunächst aus den Mitteln der Genossen schaft zu dotiren^ / .Demselben sollen jedoch womöglich auch die Beträge zuge führt werden, welche der Genossenschaft seitens der mehrev- wähnten Zweigniederlassung als Entlohnung für die Ueber nahme der Agentur zufließen. Auch ist es nicht ausgeschlossen, daß autonome Körper schaften und Institute, wie z. B. Gemeinden, Sparkassen etc., den Genossenschaften für den bezüglichen Fond Spenden wid men, wenn sie von den letzteren

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