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Volksrecht
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Seite 6 von 8
Datum: 28.01.1923
Umfang: 8
sind: a) Wenn die ausländische Firma eine Vcrtrctuilg oder Agentur in Italien besitzt, so besteht die Verpflichtung, Fakturen aus- znstellen. Die Stenipelgebühr beträgt 300 Cent, für je 100 Lire und ist u:U Doppelstempclmarken zu entrichtei:, von denen die eine Hälfte auf das hier zn verbleibende Faktnren-Dnplilat zn. kleben ist. Ist die Faktura tu ausländischer Währung ausgestellt, so hat znur Zivecke der Steinpelberechilnng die Uinrechnnng in Lire nach dein Kurse des Tages der FaltnreuanSstellnng zn erfolgen

des Ncknrscs an den Staatsrat. pflichtniig, Fakturen niisznstellcn oder die .Faktnrcn-Dii- plikate anfznbelvahren. 2. Fakturen, die aus dein Ans lande koininen: a) Wenn die ausländische Firma eine Ver tretung oder Agentur in Italien besitzt, so besteht die Verpflichtuilg, die Faktura aufznbeivahrcn und sic mit 30 Cent, pro je 100 Lire ilnd zivar mit einfachen Stem- pelinarkeil (da das Duplikat ja in Hüildcn des Aus länders bleibt) zu stenipeln. Die Zlmrechiinng in Lire Aus aller Welk. zun: Zivecke

der Stenipetbemessniig erfolgt nach dein Bör- sciiknrse des Ansstellnngstages. b) Wenn die auslän dische Firma keine Vertretung oder Agentur in Italien besitzt, ist die Faktura mit einfachen Stempelniartei: und zwar mit 10, bezw. 20 Cent, pro je 100 Lire, je nachdem, ob der Fakticrenbetrag iveniger als 1000 Lire beträgt oder diesen Betrag übersteigt, zi: steillpetn. Falls die Faktura in ausländischer Währung in ausländischer Währung ausgestellt ist und nicht durch einen ans der' Faltnra selbst airgebrachteir

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