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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.10.1919
Umfang: 6
!9?S 5^ JsvrgÄN^ M ms III NM WM »MW. Die Agentur Stefani berichtet: „Die Wiener „Reichspost' schreibt von ei..c? schlechten Behandlung des Hochetsch-Gebietes seitens der italienischen Regierung. Die deut schen Schulen sollen geschlossen sein, die deut schen Beamten entlassen, die Gemeindeverwal tungen gezwungen, die italienische Fahne aus zuhängen, die italienischen Kaufleute den deut schen vorgezogen. Die „Reichspost' muß sehr schlecht unterrichtet sein oder sie verfolgt mit diese,» Anschuldigungen

der italienischen Kauhleute zum Schaden der Deutschen zurück gewiesen. Die erwähnte Nachricht der „Reichspost' entbehrt also jeden tatsächlichen Grundes und ist aus der Lust gegriffen.' * * » Zu obigen offiziösen Verlautbarungen der Agentur Stefani bemerken wir: Es ist traurig, dag die Agentur Stefani zu L a a g. nicht ausschliWch italienisch, sondern gemischtsprachig ist, und daß dort gegen den Willen der Gemeindevorstehung die deutsche Schule gewaltsam geschlossen wurde. Tatsache ist ferner, daß Müttee

der Analphabeten in Siiditallen kümmern, statt ins deutsche Gebiet wertvolle Lehrkräfte für ein paar Kinder zu schicken, nur um zu zeigen, daß nicht die Bevölkerung, son dern die Pariser Herrenmenschen unser Schick sal bestimmt haben? j Die Agentur Stefani bringt wieder das alte Märchen von der Mißachtung der Rechte der italienischen Kultur durch Oesterreich. Hat Italien seit der Besetzung des Trentino etwa noch nicht gesehen, wie diese Entrechtung der italienischen Bevölkerung durch Oesterreich ausgesehen

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 20.02.1903
Umfang: 8
mittln und materiell unterstützen. / Die Vermittlung hätte darin zu bestehen, daß die Ge werbegenossenschaften die Agentur für die Anstalt resp, für deren vorerwähnte Zweigniederlassung übernehmen, die Ver- ficherungsm:Meldungen entgegennehmen, dieselben der Zweig niederlassung bekanntgeben, die Prämien in kleineren Be trägen einHeben und diese an die Kasse der Zweigniederlassung periodisch abführen. Die Uebernahme einer solchen Agentur gewährt den An spruch auf die von der Leitung der in Rede

stehenden Zweig niederlassung ihren sonstigen Agenten für deren Mühewal tung gewähre Entlohnung, d. i. bei der Volksversicherung cme Inkassoprovision von 3 Prozent jeder Einlage. - Besagte Leitung hat sich übrigens bereit erklärt, auch Meisterkrankenkassen, welche die Agentur übernehmen, hiefür in dem vorbezeichneten Ausmaße zu entschädigen. Die mäteriÄle Förderung der freiwilligen Alters- und Jn- validitätsversicherung ihrer Mitglieder bei der fraglichen An stalt bezw. bei deren mehrgedachter

, zu verwenden wären. . Dieser Fond lväre zunächst aus den Mitteln der Genossen schaft zu dotiren^ / .Demselben sollen jedoch womöglich auch die Beträge zuge führt werden, welche der Genossenschaft seitens der mehrev- wähnten Zweigniederlassung als Entlohnung für die Ueber nahme der Agentur zufließen. Auch ist es nicht ausgeschlossen, daß autonome Körper schaften und Institute, wie z. B. Gemeinden, Sparkassen etc., den Genossenschaften für den bezüglichen Fond Spenden wid men, wenn sie von den letzteren

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