Beyträge zur Geschichte der bischöflichen Kirche Säben und Brixen in Tyrol ; 5
àhschlâgMg antworteten diese nun: Für- erste: Der Herr Bischof besitze über alle seine Ortschaften die richterliche Macht, wie dieselbe da- Stift Bripm schon seit uralten Zeiten im Besitz hat, und könne damit schalten und walten, wie es der Nutzen seiner Kirche s ordert. Besonders sagten sie wegen des Gerichte- zu Bruneck, daß der Richter de- Herrn Bischofs all- dort die Gewalt habe, zu richten sowohl in der Stadt, als auch .ln beyden Dörfern, die man Ragen heißt, bey der Kirche und jenseits
der Brücke, und daß die dort wohnenden in die Stadt steuern müssen, und daß, bey der Wache sowohl die Handwerker, als auch jene, die kaufen und verkaufen, ihre Dienste zu lei sten verbunden sind. Wenn dir Richter de- Bischof einen Miffethäter dort ergreift und einkerkert, soll er darüber richten, wenn, f§ auch zum Lsde-mHE f|- wrrJtt welchem Falle, wenn nähmlich der Berur, Heilte Ehre und Leben durch was immer für ei no Tode-art verlieren soll, der bischöstiche Verurtheilten vor die Stadt hinaus führen
und dem Landrichter des Herrn Grafen von GLrz geben soll, der ihn mit jener Todesstrafe zu belegen hat, Welche der bischöstiche Richter über Bruneck habe über man Plewt (von Blauen, abprügeln) nennt, und üb« Schimpfworte in den besagten Dörfern eben so vollmächtig zu richten, wie in der Stadt Bruneck.