Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
Madonna nach Art der zu Lor et to in Italien befindlichen aufstellte, die er bei seiner eigenen Wallfahrt dorthin hatte anfertigen lassen. Dieses Marienbild ward bald der Gegenstand allgemeiner Verehrung, so daß diese kleine Kapelle für den Zulauf des Volkes viel zu enge wurde. Dieß bewog den genannten Kuraten. an eben diesem Platze eine größere Kapelle, ganz in der Weise, wie zu Loretta in Italien, aufführen zu lassen, und begann den Bau schon im Jahre 1660. Sein vorzüglichster Mithelfer
war der für alles Gute begei- sterie Pflegsverwalter des Gerichtes Laudeck, Andreas Sterzinger, welcher einen Theil der Baukosten bestritt und 200 fl. „Heiratsgut' sm diese neue Kapelle spendete, und dieses Geld auf sein Schloß Siegmundöried legte. Zum Neubau trugen auch andere Wohl- thäter bei. als: Johann Graf v. Spaur, Gerichtsherr der Herr- schaft Laudeck, und seine Gemahlin, Magdalena Gräfin v. Khuen, Alexander Plattner, Pfarrer von Prutz. Christian Rott, früherer Pflegsverwalter und Richter zu Laudeck, Peter
25 fl., von Herrn Paul Schenner. Kurat in Flirfch 10 fl. Sehr bedeutend war das Opfer. Somit konnte bald mit dem Kuraten von Ried ein Vertrag wegen ber in dieser Kapelle abzuhaltenden Gottesdienste geschlossen werden, bem zu Folge der Kurat halten sollte: 3 gestiftete Jahresmessen, an jedem Quatempersamstage eine Messe für Andr. Sterzinger und dessen Ehefrau Anna Rott, und an allen übrigen Samstagen des ganzen Jahres eine Messe für alle Urheber, Stifter und Gutthäter dieses Gotteshauses. Dafür sollte er damals
in Allem jährlich erhalten: 31 fl. 12 Kr., der Meßner und Organist 11 fl. 40 Kr., der Kirch- Propst 4 fl. — Ueber diese Stiftungen und Bezüge wurde im Jahre 1668 eine Art Stiftbrief aufgesetzt, worin zum Schlüsse die Bemer- kung vorkommt, daß mit Konsens hochgeistlicher Obrigkeit in Bri reu das Jus patrouatus und die Administration über diese Kapelle Herrn Andreas Sterzinger und seinen Nachkommen im Einvernehmen