10 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1929
Parlament und Regierung im faschistischen Italien.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 4)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/217500/217500_20_object_4966566.png
Seite 20 von 75
Autor: Strele, Kurt / Kurt Strele
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 70 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Italien;s.Verfassung;z.Geschichte 1919-1928 ; <br>g.Italien;s.Faschismus;z.Geschichte 1919-1928
Signatur: II 7.872 ; II 58.598
Intern-ID: 217500
Einstellung des Faschismus. Waren diese grundlegenden Prinzipien schon einer aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Kammer entgegengesetzt, so wurden diese parlamentsfeind lichen Strömungen noch durch eine zweite Tatsache außerordentlich ver stärkt. Das Verlangen, Italien stark und unabhängig zu machen, konnte i nur daduxch erfüllt werden, daß die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes entwickelt und ausgebaut wurden. .F örderu ng der produktiven Arbeit war und ist daher ein weiterer Programmpunkt

und in den mannigfachsten Abwahl lungen erscholl der Ruf nach einer stärkeren Vertretung der wirtschaft- ! liehen Kreise bei der Gesetzgebung und der Gedanke einer berufsständisch en ! Kammer gewann immer mehr Boden. | Anfänglich dachte man in Italien ! daran, den Senat in diesem Sinne umzugestalten und auch die Vorschläge | der zum Studium der Verfassungsrevision eingesetzten Kommission bewegten \ sich in dieser Richtung. Erst allmählich ist man zu der Lösung gekommen, ! wie sie das Gesetz vom 17. Mai 1928 darstellt

1
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1929
Parlament und Regierung im faschistischen Italien.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 4)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/217500/217500_14_object_4966560.png
Seite 14 von 75
Autor: Strele, Kurt / Kurt Strele
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 70 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Italien;s.Verfassung;z.Geschichte 1919-1928 ; <br>g.Italien;s.Faschismus;z.Geschichte 1919-1928
Signatur: II 7.872 ; II 58.598
Intern-ID: 217500
: Gesetzesanträge konnten vom König und von jeder der beiden Kammern | eingebracht werden, und zwar war es im allgemeinen gleichgiltig, ob dies j zuerst beim Senat oder bei der Deputiertenkammer erfolgte. Nur solche Gesetzesvorschläge, die die Auferlegung von Steuern oder von sonstigen ! finanziellen Abgaben, die Genehmigung des Staatsvoranschlages oder des Rechnungsabschlusses zum Inhalt hatten, mußten zuerst in der Deputierten kammer eingebracht werden. Der König übte seine Initiative durch die Minister

aus, die durch kgl. Dekret zur Einbringung von Vorlagen ermäch tigt wurden. In den Kammern stand jedem einzelnen Mitglied das Initiativ recht zu, doch mußten, bevor die Versammlung sich mit einem Vorschläge j befassen konnte, wenigstens drei Ausschüsse ihre Zustimmung dazu ge- ; geben haben. War diese Ermächtigung erfolgt, so wurde der Antrag auf i die Tagesordnung einer folgenden Sitzung gesetzt und zunächst die Frage j entschieden, ob sich die betreffende Kammer überhaupt mit diesem Gegen- : stand bef assen

2