Beiträge zur Bevölkerungsgeschichte Bozens im 16. - 18. Jahrhundert.- (Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 8. 1948)
Seite 11 von 158
Autor:
Huter, Franz / von Franz Huter
Ort:
Bozen
Verlag:
Verl.-Anst. Athesia
Umfang:
157 S. : Ill.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
T. 1. Die Herkunft der Bevölkerungs Bozens in den neueren Jahrhunderten : Bemerkungen zur Ausgabe des Bozner Bürgerbuchs 1551 - 1806. T. 2. Das Bruderschaftsbuch der Bozner Maurer 1602 - 1777
Schlagwort:
g.Bozen ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1500-1800 ; <br />g.Bozen ; z.Geschichte 1500-1800 ; <br />g.Bozen ; s.Maurer ; s.Verbrüderungsbuch ; z.Geschichte 1602-1777
Signatur:
D II Z 193/8 (2. Expl.) ; D II Z 193/8 (1. Expl.) ; II Z 193/8
Intern-ID:
273053
, Verehelichung oder Geburt) diet Frage des Armen wesens in bezug auf die Gemeinidepflichten neu geregelt worden 1 ). Auch in Oesterreich, sind seit 1859 wesentliche Teile des alten Heimatrechts durch die Gesetze über die Gewerbefreiheit und Freizügigkeit in Fortfall gekom men. Freilich, so wie bei der Gewerbefreiheit nicht alle alten Bindungen fallen gelassen worden waren — ein Standpunkt, der dadurch seine Richtigkeit bewies, daß ihm die spätere deutsche Reichsgesetzgebung Rechnung trug —, wurde
auch das alte Heimatrecht in Oesterreich nicht ganz über Bord geworfen. Es blieb das Recht der Heimatgemeinde mit der Heimatrolle, d. i. dem Verzeichnis aller jener Personen, welche in einer Gemeinde ihre rechtliche Heimat haben, und es blieb die Heimatzuständigkeit als Voraussetzung der Staatsangehörigkeit bestehen 2 ). Die Heimatgesetznovelle von 1896 stellte geradezu ein allgemeines Röcht auf Aufnahme in den Heimafcverband der Wolitasitzgemeinde nach zehn jährigem Aufenthalt fest (Ersitzung) unid söhtof
Unterstützung. Dieses Statut blieb bis 1920 in Geltung. Blättern wir in der Geschichte des Heimatrechtes weiter zurück, so finden wir, daß das Unisturzjahr 1848 einen gewissen Einschnitt bedeutet. Allerdings keinen so scharfen, wie mian wohl annehmen möchte. Di© Ereignisse von 1849 halbem gerade auch in Oesterreich viel Wasser in den schäumenden Wein von 1848 gegossen. In der provisorischen Gemein'deordnung für die Stadt Bozen (ge druckt ibei Eberle, Bozen 1850), welohe sich an das österr. Gemeindegesetz