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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1889
¬Das¬ Familienbuch der Grafen von Brandis
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Seite 174 von 269
Autor: Brandis, Ferdinand ¬zu¬ / verf. von Ferdinand von Brandis
Ort: Wien
Verlag: Verl. des Verf.
Umfang: VI, 250 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Brandis <Familie> ; z.Geschichte
Signatur: II 63.513
Intern-ID: 91296
nicht einmal ordentlich inventirt wurde, was in der Folge die Aus einandersetzung zwischen den zwei Söhnen und Erben erschwerte, als selbe im I. 1706 sich endlich doch veranlaßt saheu, definitive Ord nung zu machen. Namentlich scheint Ferdinand, der nicht die Absicht hatte, sich zu verehelichen, und ein Bedürfnis; fühlte, sich in Ruhe zu setzen, aus brüderlicher Liebe zu einem günstigen Vergleichsanbote gestimmt worden zu sein, um dadurch Franz Ad. Wilhelm eine in Aussicht stehende gute Partie

, vou der er durch den Pfleger auf Brandis erfahren hatte, zu erleichtern. Dieser Vergleichsanbot, der in irgend einer Form mich zur Annahme gekommen sein muß, lautete dahiu: Franz Ad. Wilhelm solle das ganze väterliche Erbe gegen dem übernehmen, daß er auch für alle väterlichen Schuldeil einstehe, sich mit der Mutter über deren Ansprüche abfinde, und die zwei noch un versorgten Schwestern gebührend ausfertige, ohne ihn (Ferdinand) dabei noch irgendwie in das Mitleid zu ziehen. Hingegen solle

Ferdinand ans Lebenszeit die mit 500 fl. berechneten Jahreseinkünfte von Vorst beziehen, dortselbst bleibend sein Domizil ausschlagen dürfen, wozu ihm das nöthige Mobilare nnd auch etwas Silberzeug zu über lassen sei, uud dazu noch ein bei der O.Oe. Hofkammer erliegendes Kapital pr. 7M0 st. unter dem Vorbehalte bekommen, daß er, falls es flüssig gemacht werden könnte, davon 1000 fl. an das Kloster Steinach und 2500 fl. au St. Josephsberg abgebe. Ferdinand's eventuelle Erbsansprüche anf

einen mütterlichen Nachlaß sollten hier mit zugleich als abgethan angesehen werden. Die iil Aussicht genommene vortheilhafte Heirath des BrnderS war jedoch nicht zn Stande gekommen, und nachdem Ferdinand wegen der getäuschten Hoffnung anf ein mütterliches Erbtheil ohnedies schon längst einigermaßen gereizt war, so drängte sich ihm bald der Ver dacht auf, daß die Nachricht vom Pfleger nur eine Erdichtung ge wesen sei, um ihn beim Ausgleiche gefügiger zn machen. Es kam nun zu läugereu nicht angenehmen Erörterungen

zwischen den Brüdern, in welchen Ferdinand auf die für ihu sprechende sxosptà ossssàs VM8Ä. ossZst. st sàews Hill wies, und weiters die Behauptung auf stellte, das Testament des Vaters sei im Grunde anfechtbar gewesen, weil er schon mehrere Wochen vor seinen! Tode wegen großer Schmerzen und Schwäche des Kopses nicht mehr bei völliger Vernunft und nicht im Stande gewesen sei, seine Meinung vollständig auszusprechen. Er selbst habe zwar nach dem dreißigsten das väterliche Testament mit unterfertiget, allein

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