Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
Doch genug der abfälligen Kritik. Auf einen Tobten soll man nicht losschlagen und todt ist der Einwurf, todt und be graben ohne Aussicht auf eine Auferstehung. Man mag den guten Willen der Regierung anerkennen, man mag das Project würdigen als einen „Plan der Entschuldung, welcher ganz originell auf österreichischem Boden entstanden, wenigstens theoretisch eine groß e Bedeutung hat',') aber das schließliche Urtheil wird doch lauten, dass dem Ent- ' würfe ganz und gar der praktische Wert fehlt
der hypothekarischen Überschuldung des Grundbesitzes von neuem beschäftigt, aà! So scheint in der That die äußerst be queme Erledigung der brennendsten agrarischen Frage bei unserer obersten Stelle zu lauten. Wie aus der Programmrede des früheren Ackerbauministers v. Kast vom 28. Juli 1898 her vorgeht, nimmt die Regierung agrarrechtliche Reformen, die sich gegen die wachsende Verschuldung des Grundbesitzes richteu, überhaupt nicht in Aussicht. Die landwirtschaftliche Schuldnoth, in deren director Bekämpfung
eine vorvergangene Regierung eine der Hauptaufgaben einer zielbewnssteu Agrarverwaltung erkannte, scheint für die gestrige und heutige Regierung gar nicht mehr zu existieren. Abgeschreckt durch das Misslingen des RentengRt', die ausfuhrliche Wiedergabe der von einer Reihe landwirtschaft licher Körperschaften über den Rentengüterentwurf abgegebenen Aeußerungen. Ein entschieden ablehnendes Gutachten über den Entwurf wurde auch von dem tirolischen LandescNlturrathe abgegeben. ') Ertl, a. a. O. S. 68.