¬Das¬ Friedensgebot von St. Germain : seine Entstehung, sein Inhalt und seine Auswirkungen
Seite 27 von 44
Autor:
Lukas, Georg A. / gemeinverständlich dargest. von Georg A. Lukas und Franz Oberegger
Ort:
Graz
Verlag:
Verl. der Alpenland-Buchh. Südmark
Umfang:
40 S. : graph. Darst.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
In Fraktur
Schlagwort:
g.Saint-Germain-en-Laye / Friede <1919>
Signatur:
II A-15.898
Intern-ID:
121240
Eingriffe in die Finanz- und Jollhoheit. Ganz bedeutend sind natürlich die Eingriffe in die Finanzliohcit des Staates. Um sich hievon ein richtiges Bild zu machen, ist am zweckmäßigsten, den Artikel 186, 1. Absatz, in seiner Gänze hier niederzulegen; damit ist die Eingriffsmöglichkeit in die Souveränität des österreichischen Staates am besten dargetan: „Die österreichische Regierung erkennt den durch Artikel 179 vorge sehenen Ausschutz (Wiedergutmachungsausschuß) in der Form
aller ihm durch den gegenwärtigen Vertrag ver liehenen Rechte und Befugnisse zu. Die österreichische Regierung liefert dem Ausschuß alle Auskünfte über Finanzlage und Finanzgeschäfte, Güter, Pro- buktionskraft, Vorräte und laufende Erzeugung von Rohstoffen und gewerb lichen Erzeugnissen Österreichs und seiner Staatsangehörigen: desgleichen liefert sie jede Auskunft über militärische Operationen des Krieges 1914 bis 1919, deren Kenntnis vom Ausschuß für nötig erachtet wird. Die österreichische Negierung räumt den Mitgliedern
des Ausschusses sowie den bevollmächtigten Vertretern alle Rechte und Immunitäten ein, die die ordnungsmäßig beglaubig ten Vertreter befreundeter Mächte in Österreich genießen.' Dieser Ausschuß hat also einschneidende Befugnisse. Von Zeit Au Aeit prüft er die Hilfsmittel und Leistungsfähigkeit Österreichs (Artikel 186): nichts kann ihm verborgen bleiben. Er gewährt nach Billigkeit der österreichischen Regierung Gehör (Artikel 179, Artikel 180, Artikel II, 8 19 nach Artikel 199 usw.) denn Öster reich